
Keine Sorgen, Risiko-Vorsorge
Basisrisikovorsorge ExistenzKasko©
Gut zu wissen
Welche Gefahren und Risiken sind versichert?
Mit der Basisrisikovorsorge ExistenzKasko© sind Sie abgesichert, wenn das Einkommen wegen Berufsunfähigkeit, Tod oder Unfall (optional) ausfällt.
Wo gilt meine Basisrisikovorsorge Existenzkasko?
Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Welche Leistung erhalte ich im Versicherungsfall?
Im Berufsunfähigkeitsfall erhalten Sie EUR 600,– für jeden Monat der Berufsunfähigkeit, maximal 60 Monate lang, zuzüglich EUR 6.000,– einmalig.
Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?
Sie sind berufsunfähig, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen in einem Ausmaß von mindestens 50 % Ihrer Arbeitszeit nicht mehr ausüben können. Diese Einschränkung muss für mindestens 6 Monate ununterbrochen vorliegen. Sie dürfen während dieser Zeit auch keine andere Ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit ausüben.
Bitte beachten Sie: Die genaue Definition der Berufsunfähigkeit finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen. Eine Arbeitsunfähigkeit (Krankenstand) ist nicht gleichbedeutend mit einer Berufsunfähigkeit.
Im Ablebensfall erhalten Ihre Hinterbliebenen einmalig EUR 60.000,–.
Bei schwerer Invalidität nach einem Unfall erhalten Sie abhängig von der Schwere der Invalidität EUR 60.000.– bis EUR 120.000,– einmalig.
Zu besonderen Anlässen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung oder der Aufnahme eines Kredites für den Hausbau kann die Basisrisikovorsorge ExistenzKasko© bis zur doppelten Höhe der vereinbarten Leistungsbeträge ohne neuerliche Gesundheitsprüfung in eine Ablebens- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung der Oberösterreichischen Versicherung umgewandelt werden.
Wann kann ich meine Basisrisikovorsorge Existenzkasko kündigen?
Die Kündigung Ihrer Basisrisikovorsorge ExistenzKasko© kann erfolgen:
- Jederzeit zum Ende eines Versicherungsjahres.
- Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres jederzeit mit einmonatiger Frist zum Monatsende.
Welche Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung wegen Berufsunfähigkeit oder Ableben besteht insbesondere, wenn der Versicherungsfall
- vorsätzlich herbeigeführt wird,
- durch die vorsätzliche Begehung oder den Versuch der Begehung gerichtlich strafbarer vorsätzlicher Handlungen verursacht wird,
- durch die Teilnahme an Kriegsereignissen oder inneren Unruhen auf Seiten der Unruhestifter verursacht wird,
- durch Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen, Stoffen oder Strahlen verursacht wird und dabei das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen gefährdet ist
- und bei Selbstmord innerhalb von drei Jahren.
Zusätzlich besteht in der Unfallversicherung kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung insbesondere bei Unfällen:
- als Luftfahrzeugführer und Luftsportgeräteführer (z. B. Paragleiten)
- bei motorsportlichen Wettbewerben und den dazugehörigen Trainingsfahrten
- bei Wettbewerben im alpinen und nordischen Schisport ab Landesebene und darüber
- bei unmittelbaren und mittelbaren Kriegsereignissen
- durch eine wesentliche Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente sowie durch epileptische Anfälle
- bei besonders gefährlichen Sportarten wie z. B. Rafting, Canyoning, Motocross, Downhill, Eisklettern, Klettern und Bergsteigen über Schwierigkeitsgrad 6 (gem. UIAA-Skala), Klettersteige über Schwierigkeitsgrad D, Tauchen tiefer als 40 m, Teilnahme an Expeditionen, gefährliche Trendsportarten u.a.
Was muss ich für meinen Versicherungsschutz beachten?
Sowohl bei Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit gibt es einige Dinge zu beachten, damit es im Leistungsfall zu keiner bösen Überraschung kommt.
- Um unser Risiko richtig einschätzen zu können, stellen wir Ihnen bei Vertragsabschluss Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand und zu Ihrem Berufs- bzw. Freizeitrisiko. Werden diese Fragen schuldhaft unrichtig oder unvollständig beantwortet, kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.
- Für eine rasche Überprüfung unserer Leistungspflicht im Fall der Berufsunfähigkeit ist es wichtig, dass wir möglichst umfassende Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand während der gesamten Berufsunfähigkeit sowie zu Ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten.
- Überprüfen Sie regelmäßig das Bezugsrecht, zum Beispiel nach einer Scheidung! Sie verhindern damit, dass die Leistung an eine nicht erwünschte Person ausbezahlt wird. Das Bezugsrecht kann jederzeit aktualisiert werden.
Die Leistungen aus der ExistenzKasko© werden unabhängig von einem Leistungsanspruch aus der Sozialversicherung (z. B. Berufsunfähigkeits-Pension, Reha- und Krankengeld) ausbezahlt.
Wenn Sie für die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit nachweislich und bedingungsgemäß berufsunfähig sind, verzichten wir auf den Verweis auf eine andere zumutbare Tätigkeit – auch wenn Sie diese aufgrund Ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausüben könnten.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten wir im Falle einer Berufsunfähigkeit auf Mindestversicherungszeiten.
Ab dem 4. Versicherungsjahr können Sie die Versicherungsbausteine Berufsunfähigkeits- und Ablebensversicherung in Einzelverträge mit verlängerten Laufzeiten umwandeln. Wir verzichten dabei auf eine neuerliche Gesundheitsprüfung. Eine Umwandlung ist nur bis zu Ihrem 35. Geburtstag möglich.
Tipp: Bei Eintritt bestimmter Lebensereignisse, wie z. B. Hochzeit, Karriere-Sprung, Geburt Ihres Kindes, ist die Umwandlung bereits sofort möglich. In diesen Fällen können Sie außerdem die bisherigen Versicherungssummen um bis zu 100 % erhöhen.
...dass jeder Fünfte im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig wird?
...dass nur jeder 33ste privat vorgesorgt hat?
...dass mit einer Basisrisikovorsorge ExistenzKasko© im Fall einer Berufsunfähigkeit eine Mindestleistung von EUR 9.600,– ausbezahlt wird?
* Die Prämie ist abhängig von Alter und Deckungsumfang und beinhaltet einen Sofortbonus. Der Sofortbonus richtet sich nach der Höhe der Gewinnbeteiligung. Da die in den künftigen Jahren erzielbare Gewinnbeteiligung nicht vorausgesehen werden kann, sind diese Zahlenangaben daher unverbindlich.
** Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Versicherungsantrag, der Polizze sowie den darin angeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln. Die Bedingungen (VBEK) finden Sie über unsere Bedingungssuche.
So sind Sie im Fall des Falles geschützt
Robert K. (37) und seine Gattin kaufen sich eine Eigentumswohnung. Kurz darauf bekommt Robert ein Burn-out. Er ist fast 18 Monate berufsunfähig und muss zahlreiche Therapien absolvieren, um sein Leben und seine Arbeit „neu“ zu organisieren. Sein Einkommen reduziert sich in dieser Zeit zuerst auf das Krankengeld und später auf das gesetzliche Rehageld.
Gut, dass Robert K. eine ExistenzKasko hat. Er erhält …
- EUR 600,– monatlich über die 18 Monate
- + EUR 6.000,– einmalig als Soforthilfe
= EUR 16.800,– Versicherungsleistung insgesamt
Er bezahlt damit seinen Kredit weiter und kann seine Einkommenslücke zum ursprünglichen Einkommen verringern. Die ExistenzKasko© ist eine wertvolle Unterstützung in diesen 18 Monaten.