
Keine Sorgen hinterlassen
Begräbniskostenvorsorge
Gut zu wissen
Welche Gefahren und Risiken sind versichert?
Die Begräbniskostenvorsorge ist eine lebenslange Ablebensversicherung zur Abdeckung der Begräbniskosten bzw. aller notwendigen Ausgaben.
Wo gilt meine Begräbniskostenvorsorge?
Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Welche Leistung erhalte ich im Versicherungsfall?
- Stirbt die versicherte Person nach Ablauf der ersten drei Versicherungsjahre wird die vereinbarte Versicherungssumme fällig.
- Bei Ableben der versicherten Person während der ersten drei Versicherungsjahre werden die einbezahlten Prämien abzüglich Versicherungssteuer und Stückkosten rückerstattet.
- Bei Ableben der versicherten Person aufgrund eines Unfalls wird sofort die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.
- Zusätzlich zur garantierten Leistung wird die bis zum Tod zugeteilte Gewinnbeteiligung ausbezahlt.
Welche Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung, sondern nur auf Auszahlung des Rückkaufswerts, besteht:
- bei Ableben durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen
- bei Ableben durch radioaktive, biologische oder chemische Katastrophen
- bei Ableben durch Straftaten
- bei Selbstmord in den ersten drei Jahren
Was muss ich für meinen Versicherungsschutz beachten?
Sowohl bei Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit gibt es einige Dinge zu beachten, damit es im Leistungsfall zu keiner bösen Überraschung kommt.
- Für eine rasche und unkomplizierte Auszahlung der Versicherungssumme im Leistungsfall muss der Leistungsempfänger (=bezugsberechtigte Person) eindeutig feststellbar sein. Benennen Sie den Leistungsempfänger so klar wie möglich. Geben Sie uns beispielsweise den vollständigen Namen und das Geburtsdatum bekannt.
- Überprüfen Sie regelmäßig das Bezugsrecht, zum Beispiel nach einer Scheidung! Sie verhindern damit, dass die Leistung an eine nicht erwünschte Person ausbezahlt wird. Das Bezugsrecht kann jederzeit aktualisiert werden.
Wann kann ich meine Begräbniskostenvorsorge kündigen?
Die Kündigung Ihrer Begräbniskostenvorsorge kann erfolgen:
- Jederzeit zum Ende eines Versicherungsjahres.
- Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres jederzeit mit einmonatiger Frist zum Monatsende
Unsere Begräbniskostenvorsorge ist eine lebenslange Ablebensversicherung, die zur Abdeckung der Begräbniskosten gedacht ist. Die maximale Versicherungssumme beträgt EUR 20.000,–. Denn ein würdevolles Begräbnis kann ganz schön teuer werden. EUR 10.000,– oder mehr sind in Österreich keine Seltenheit.
Kosten, mit denen Ihre Angehörigen rechnen müssen:
- Bestattungskosten
- Friedhofkosten (Grabanlage, Grabstellengebühren)
- Kosten für Sarg und Steinmetzarbeiten
- Trauerdrucke, Blumen und Kränze
- Trauerfeier etc.
Sie haben lebenslangen Versicherungsschutz unabhängig von der Prämienzahldauer. Die Höhe Ihrer Prämie richtet sich vor allem nach
- der Höhe der gewählten Versicherungssumme
- der Prämienzahlungsdauer sowie
- Ihrem Alter bei Vertragsabschluss.
Tipp: Je früher Sie eine Begräbniskostenvorsorge abschließen, desto niedriger sind Ihre Prämien.
Beispiel: Versicherungssumme EUR 10.000,-
Beitrittsalter | Prämienzahlungsdauer | monatliche Prämie |
---|---|---|
60 Jahre | 25 Jahre | EUR 48,68 |
70 Jahre | 15 Jahre | EUR 78,09 |
Die Versicherungsleistung unserer Begräbniskostenvorsorge unterliegt nicht der Kontosperre im Verlassenschaftsverfahren, wenn Sie für die Auszahlung eine Person namentlich bekannt gegeben haben. In diesem Fall erfolgt eine sofortige Auszahlung an die von Ihnen genannte Person.
Bereits nach 3 Versicherungsjahren leisten wir im Ablebensfall die gesamte vereinbarte Versicherungssumme. Davor werden die einbezahlten Netto-Prämien sowie die bis dahin angesammelten Gewinnanteile ausbezahlt.
Bei einem Unfalltod steht die volle Versicherungssumme sofort zur Verfügung – die Wartefrist von 3 Jahren entfällt.
Bei einer Prämienzahldauer ab 10 Jahren leisten wir im Ablebensfall die nachgewiesenen Überführungskosten an den Wohnsitz der versicherten Person bis maximal EUR 30.000,– – und zwar zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme. Ihre Angehörigen sind somit in dieser Situation keiner zusätzlichen Belastung ausgesetzt.
* Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich dem Versicherungsantrag, aus der Polizze sowie den darin angeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln. Die Bedingungen (VBLLAB) finden Sie über unsere Bedingungssuche.
So sind Sie im Fall des Falles geschützt
Stellen Sie sich vor: Sie möchten für den Ernstfall alles geregelt wissen. Daher schließen Sie mit 60 Jahren eine Begräbniskostenvorsorge bei uns ab. Alles geht rasch und unkompliziert – keine Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden. Sie entscheiden sich bei Vertragsabschluss für die höchstmögliche Versicherungssumme von EUR 10.000,–. Die Prämienzahlungsdauer beträgt 25 Jahre. Bezugsberechtigt ist Ihr Ehepartner. Die monatliche Prämie beträgt EUR 48,68.
Im Ablebensfall zahlen wir Ihrem Ehepartner bereits nach drei Versicherungsjahren die gesamte Versicherungssumme aus. Bei einem Unfalltod leisten wir diese sofort – die Wartefrist von 3 Jahren entfällt. Ihr Ehepartner kann damit viele notwendige Ausgaben bezahlen.