
Keine Sorgen, Beruf
Berufsunfähigkeits-Versicherung
Gut zu wissen*
Bei unserer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie zwischen zwei Absicherungsvarianten wählen:
- Sie sind jung, wollen sich gegen eine Berufsunfähigkeit absichern, möchten sich aber keine hohe monatliche Prämie leisten?
Dann ist der Basis-Schutz die richtige Wahl.
- Sie wollen einen umfassenden Rundumschutz zum Thema Berufsunfähigkeit?
Dann entscheiden Sie sich für den Premium-Schutz!
Die Varianten im Vergleich
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Mindest-Berufsunfähigkeitsgrad |
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Keine Verpflichtung zur Ausübung anderer Berufe (keine abstrakte Verweisung) |
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Keine Meldepflicht bei Berufswechsel |
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Flex-Option: Anpassungsmöglichkeiten bei bestimmten Ereignissen und zum 35. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung |
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Rente auch im Pflegefall |
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Flexible Leistungsdauer |
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Leistung bei psychischen Krankheiten |
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Leistung bei Arbeitsunfähigkeit (max. 24 Monate) |
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Kapitalleistung bei Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit |
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Sie sind berufsunfähig, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen ununterbrochen und für mindestens sechs Monate in einem bestimmten Ausmaß (Berufsunfähigkeitsgrad) nicht mehr ausüben können. Dafür ist ein fachärztlicher Nachweis erforderlich.
Bitte beachten Sie: Die genaue Definition der Berufsunfähigkeit finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen. Eine Arbeitsunfähigkeit (Krankenstand) ist nicht gleichbedeutend mit einer Berufsunfähigkeit.
Die Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung werden unabhängig von einem Leistungsanspruch aus der Sozialversicherung ausbezahlt. Aus dieser erhalten Sie entweder eine Berufsunfähigkeits-Pension oder Reha- bzw. Umschulungsgeld.
Die durchschnittliche staatliche BU-Pension (brutto) beträgt aktuell EUR 1.224,–
(Quelle: Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2021)
Um eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension zu erhalten, muss durch ein ärztliches Gutachten die Leistungsunfähigkeit im Beruf festgestellt werden. Voraussetzung: Erfüllung der Mindestversicherungszeit.
Bei einer zeitlich befristeten geminderten Arbeitsfähigkeit werden Rehabilitations- oder Umschulungsgeld gewährt. Bei voraussichtlich dauerhafter Berufsunfähigkeit wird eine unbefristete Rente gewährt.
Anders als die Sozialversicherung verweisen wir nicht auf andere zumutbare Tätigkeiten, wenn Sie berufsunfähig sind – auch wenn Sie diese aufgrund Ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausüben könnten.
Im Gegensatz zur Sozialversicherung verzichten wir im Falle einer Berufsunfähigkeit auf Mindestversicherungszeiten.
Die Gewinnbeteiligung wird in Form eines Prämienbonus von der Prämie abgezogen. Das reduziert Ihre tatsächlich zu zahlende Versicherungsprämie.
*Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich dem Versicherungsantrag, aus der Polizze sowie den darin angeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln. Die Bedingungen (VBBU) finden Sie über unsere Bedingungssuche.