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Senioren-Unfallversicherung ZumGlück

Keine Sorgen, Pension
Senioren-Unfallversicherung ZumGlück

Bis zu 500 %
Leistung bei
Dauerinvalidität!

Bester Schutz bis ins hohe Alter

Ob mit Freunden, auf Reisen oder in der Freizeit – Sie genießen Ihr Leben in vollen Zügen. Doch durch die neu gewonnene Freizeit steigt auch das Unfall- und Verletzungsrisiko. Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) wurden 2019 rund 224.000 Personen ab 65 Jahren bei Unfällen in Österreich verletzt. Tendenz steigend - vor allem bei Unfällen mit E-Bikes. Wussten Sie, dass Sie in der Pension keinen gesetzlichen Unfallschutz mehr haben? Daher ist es wichtig, privat vorzusorgen.

Mit unserer Seniorenunfallversicherung ZumGlück sind Sie bestens vor den finanziellen Folgen eines Unfalles abgesichert. Individuell auf Sie abgestimmt und auf Wunsch – gerne auch mit wertvollen Hilfsleistungen nach einem Unfall, wie z. B. einer Haushalts- oder Pflegehilfe.

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Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Flexibler, weltweiter Schutz für Senioren ab 60
     
  • Finanzielle Absicherung im Todesfall
     
  • Bis zu 500 % Leistung bei Dauerinvalidität
     
  • Such- und Bergungskosten inkl. Hubschrauberbergung
     
  • Unfälle infolge Herzinfarkt oder Schlaganfall mitversichert
     
  • Übernahme unfallbedingter Kosten
    z. B. Heilbehelfe,Therapiekosten, kosmetische Operationen
     
  • Optional: Keine Sorgen Schutzengel Seniorenhilfe
    mit vielen Hilfs- und Betreuungsleistungen nach einem Unfall, z. B. einer Haushalts- und Pflegehilfe

Gut zu wissen*

Details zur Seniorenunfallversicherung ZumGlück*

Welche Deckungen und Produktbausteine können versichert werden?

Dauerinvalidität:

  • Wichtigste finanzielle Absicherung bei dauerhafter körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung 
  • Kapitalleistung für einen möglichen Umbau der Wohnung oder eine Adaptierung des Autos, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Invalidität zurückbleibt.

Unfalltod: 

  • Zur Absicherung der Hinterbliebenen 

Unfallkosten:

  • z.B. Heilbehelfe, erstmaliger Zahnersatz
  • Kosten für: Therapien, Privat- und Wahlärzte, Rückholung
    und Bergung, kosmetische Operationen

Bergungskosten:

  • Such- und Bergungskosten inkl. Hubschrauberbergung 

Knochenbruchpauschale: 

  • einmalig EUR 365,– 

Zusätzliche mögliche Deckungen: 

  • Spitalgeld
  • Schmerzensgeld 

Welche Deckungen sind prämienfrei mitversichert?

  • Urlaubsklausel: Deckung bei der nicht regelmäßigen Ausübung gefährlicher Sportarten im Urlaub, bei Reisen oder auch bei Vereins-/Betriebsausflügen.
  • Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen (ausgenommen durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente) 
  • Impffolgeschäden durch Schutzimpfungen 
  • Unfälle infolge von Herzinfarkt oder Schlaganfall 
  • Unfälle beim Klettern bis Schwierigkeitsgrad 6 
  • Unfälle beim Tauchen bis 40 m Tiefe (bei entsprechender Ausbildung) 
  • Ersticken durch unabsichtliches Verschlucken von Kleinteilen 

Welche Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Nicht versichert sind insbesondere Unfälle:

  • als Luftsportgeräteführer (z. B. Paragleiten) 
  • bei motorsportlichen Wettbewerben und den dazugehörigen Trainingsfahrten 
  • bei Wettbewerben im alpinen und nordischen Schisport ab Landesebene und darüber 
  • bei unmittelbaren und mittelbaren Kriegsereignissen 
  • durch eine wesentliche Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente sowie durch epileptische Anfälle 
  • bei besonders gefährlichen Sportarten wie z. B. Rafting, Canyoning, Motocross, Downhill, Eisklettern, Klettern und Bergsteigen über Schwierigkeitsgrad 6 (gem. UIAA-Skala), Klettersteige über Schwierigkeitsgrad D, Tauchen tiefer als 40 m, Teilnahme an Expeditionen, gefährliche Trendsportarten
    u. a. 

Was muss ich für meinen Versicherungsschutz beachten?

Während der Vertragslaufzeit und nach Schadenfällen gibt es einige Dinge zu beachten, damit es bei der Schadenabwicklung zu keinen bösen Überraschungen kommt. Wir haben für Sie einige wichtige vertragliche Verpflichtungen – auch Obliegenheiten genannt – zusammengefasst: 

  • Veränderungen beim Beruf oder der Beschäftigung oder bei besonders gefährlichen Freizeitaktivitäten sind uns anzuzeigen 
  • Beim Lenken eines Kraftfahrzeuges ist die jeweilige kraftfahrrechtliche Berechtigung (Führerschein) erforderlich 
  • Ein Unfall ist uns unverzüglich anzuzeigen (Schadenmeldung) 
  • Nach einem Unfall ist unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen

Wann kann ich meine Unfallversicherung kündigen?

Die Kündigung Ihrer Unfallversicherung kann erfolgen:

  • Zum Vertragsablauf oder jedes darauffolgende Jahr 
  • Zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres 
  • Nach Eintritt des Versicherungsfalles 
  • Automatischer Ablauf mit Erreichen des 85. Lebensjahres 

Gibt es Altersgrenzen?

  • Mindesteintrittsalter: 60 Jahre 
  • Höchsteintrittsalter: 79 Jahre
  • Höchstendalter: 85 Jahre 

Bis zu 500 % Leistung bei Dauerinvalidität

Je schwerer die Invalidität, desto höher sind meist die finanziellen Belastungen. Daher hat unsere Unfallversicherung eine leistungsstarke 500-%-Progression. Damit steigt die Leistung, abhängig vom Invaliditätsgrad, auf bis zu 500 % der Versicherungssumme. Übrigens, bei unserer Premium-Variante erhalten Sie bereits ab 25 % Invalidität deutlich mehr Leistung.

 

Beispiel: Versicherungssumme EUR 70.000,–

Dauerinvalidität 10 % 25 % 50 % 75 % 100 %
Variante Plus 7.000,– 17.500,– 52.500,– 122.500,– 350.000,–
Variante Premium 7.000,– 35.000,– 105.500,– 262.500,– 350.000,–

Keine Sorgen Schutzengel als optimale Ergänzung

Der Keine Sorgen Schutzengel Seniorenhilfe bietet Ihnen eine Vielzahl an Hilfs- und Betreuungsleistungen pro Kalenderjahr:

  • 24h-Notfallservice nach Unfällen
  • Haushalts- und Pflegehilfe bis EUR 3.000,–
  • Ärztliche Zweitmeinung
  • Therapeutische Heilbehandlungen bis EUR 3.000,–
  • Vermittlung von Heilbehelfen bis EUR 500,–
  • Betreuung von Haustieren bis EUR 500,–
  • Gartenpflege und Schneeräumung bis EUR 500,–
  • Einkaufsdienst
  • Fahrtendienst zu Ärzten und Behörden bis EUR 500,–
  • Begleitung zu Ärzten und Behörden bis EUR 500,–

Ein Anruf genügt – Ihr Schutzengel hilft rasch und kompetent. 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr.

Was gilt überhaupt als Unfall?

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. 

Darüber hinaus gelten auch folgende Ereignisse als Unfall:

  • Verrenkungen von Gliedern 
  • Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen
  • Kinderlähmung
  • Frühsommer-Meningoencephalitis (FSME) und Borreliose
  • Wundstarrkrampf und Tollwut

Bitte beachten Sie: Nach und nach auftretende Abnutzungserscheinungen sowie alle weiteren Erkrankungen fallen nicht unter den Unfall-Begriff. 

 

Was bedeutet Invalidität?

Invalidität bedeutet, dass Sie nach einem Unfall dauerhaft in Ihrer körperlichen oder geistigen Funktionsfähigkeit beeinträchtigt sind. Der Grad dieser Einschränkung wird mittels medizinischem Gutachten festgestellt. 

 

Was ist eine Gliedertaxe und wozu dient sie?

Die Gliedertaxe hilft bei der Beurteilung einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung nach einem Unfall. Jedem Bereich des Körpers wird dabei ein Invaliditätsgrad in Prozent zugeordnet. Mit Hilfe des Prozentsatzes berechnen wir die Höhe der einmaligen Invaliditätsleistung. 

Invaliditätsgrade bei völligem Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit ...

  • der Sehkraft beider Augen: 100 %
  • der Sehkraft eines Auges: 40 %
  • des Gehörs beider Ohren: 70 %
  • des Gehörs eines Ohres: 20 %
  • des Geruchsinnes: 10 %
  • des Geschmacksinnes: 10 %
  • einer Niere: 20 %
  • einer Milz: 10 %
  • eines Armes: 70 %
  • eines Daumens: 20 %
  • eines Zeigefingers: 10 %
  • eines anderen Fingers: 5 %
  • eines Beines: 70 %
  • einer großen Zehe: 5 %
  • einer anderen Zehe: 2 %
  • der Stimme: 40 %


*Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus der Polizze sowie den darin angeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln. Die Bedingungen (AUVB) finden Sie über unsere Bedingungssuche.

 

 

So sind Sie im Fall des Falles geschützt

Stellen Sie sich vor: Sie rutschen in der Dusche aus und erleiden einen Oberschenkelhalsbruch. Dank unserer Seniorenunfallversicherung ZumGlück und dem Schutzengel Seniorenhilfe erhalten Sie:

  • Knochenbruchpauschale EUR 365,–
  • Kapitalleistung in Höhe des festgestellten Invaliditätsgrades
  • Kostenübernahme für Heilbehelfe und ärztlich verordnete Therapien
    bis zur Höhe der vereinbarten Unfallkosten
  • Organisation einer Haushalts- und Pflegehilfe inkl. Kostenübernahme
    bis max. EUR 3.000,– pro Kalenderjahr.

Haben Sie noch Fragen zu unserer Seniorenunfallversicherung ZumGlück?

Ihre Keine Sorgen Beraterinnen oder Ihr Keine Sorgen Berater sind gerne für Sie da. Sie haben noch niemanden, der Sie berät? Dann besuchen Sie uns in einem unserer Keine Sorgen Center. Oder verwenden Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns bei Ihnen!

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Dokumente zum Produkt

Infos zum Produkt

  • Werbeblatt Senioren-Unfallversicherung ZumGlück (PDF)

Produktinformationsblatt

Senioren-Unfallversicherung Zum Glück

Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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