
KEINE SORGEN, ENERGIEPIONIERE
Photovoltaikversicherung Klima Pro©
Die Details zur Photovoltaikversicherung Klima Pro© Standarddeckung*
Welche Gefahren und Risiken sind versichert?
Versichert sind unter anderem folgende Gefahren:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges
- Überspannungen durch indirekten Blitzschlag oder Schwankungen im Netz der Stromversorger
- Wasser, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten aller Art
- Sturm, Hagel, Schneedruck
- Frost oder Überschwemmung
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Tierverbiss
- Konstruktions-, Material - oder Ausführungsfehler
- Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder Beraubung, Vandalismus
- Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Zusätzlich bei einem versicherten Schadensfall unter anderem mitversichert*:
- Abbruch- und Aufräumkosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Schadensuchkosten
- Feuerlösch- und Bergungskosten
- Vorsorgeversicherung und Preissteigerungen
* bis zu den jeweilig vereinbarten Höchstgrenzen
Wo gilt die Klima Pro© und was ist versichert?
Versichert sind Photovoltaik- und/oder thermische Solaranlagen auf Gebäuden oder freistehend auf dem jeweiligen Grundstück. Dazu zählen insbesondere:
- Photovoltaikmodule inklusive der dazugehörigen Befestigungsvorrichtungen, Paneleinfassungen, das elektrische Leitungsnetz (Gleich- und Wechselstromverkabelung) und Fundamente
- Wechselrichter bis zu einem Alter von 10 Jahren und Akkumulatoren (Batterien)
- Einspeisezähler, Laderegler, Regeleinheit und Datenlogger
- Überspannungsschutzeinrichtungen und Überwachungskomponenten
- Solarkollektoren samt Befestigungsvorrichtungen, Kollektoreinfassungen, Vor- und Rücklaufrohrleitungen sowie Fundamente
- Wärmetauscher, Solarkreisumwälzpumpe, Armaturen und Ausdehnungsgefäß
- Solarregelung und / oder Solarstation
Welche Leistung erhalte ich im Schadensfall?
Im Schadenfall werden die notwendigen Reparatur- und/oder Wiederbeschaffungskosten zum Neuwert einschließlich der erforderlichen Neben-, Entsorgungs-, Bewegungs-, Schutz-, Transport- und Frachtkosten ersetzt.
Sind die Anlagen älter als 5 Jahre, werden die notwendigen Reparatur- und/oder Wiedererrichtungskosten zum Zeitwert ersetzt und allfällig vereinbarte Selbstbehalte von der Entschädigungsleistung in Abzug gebracht.
Welche Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind insbesondere :
- Sachschäden durch Gewalthandlungen von terroristischen Organisationen
- Sachschäden durch Erdbeben, Erdrutsch oder Vermurung
- vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden
Was muss ich für meinen Versicherungsschutz beachten?
Während der Vertragslaufzeit und nach Schadenfällen gibt es einige Dinge zu beachten, damit es bei der Schadenabwicklung zu keinen bösen Überraschungen kommt. Wir haben für Sie einige wichtige vertragliche Verpflichtungen – auch Obliegenheiten genannt – zusammengefasst:
- Gesetzliche, behördliche, insbesondere feuerpolizeiliche oder vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
- Die technisch einwandfreien und betriebsfähigen Anlagen sind sorgfältig zu warten und instand zu halten.
- Schäden durch Brand, Explosion oder Diebstahl sind außerdem unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen
Wann kann ich meine Klima Pro© kündigen?
Die Kündigung Ihrer Photovoltaikversicherung kann erfolgen:
- zum Vertragsablauf oder jedes darauffolgende Jahr
- als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres
- bei Besitzwechsel, Doppelversicherung oder nach einem Schadensfall
Zusätzlich zur Klima Pro© Standarddeckung mitversichert*:
- Ersatz von Ertragsausfall aufgrund eines versicherten Sachschadens (max. 360 Tage)
- Berücksichtigung des Technologiefortschrittes bei Wiederherstellung nach Sachschaden
- De- und Remontagekosten bei einem Gebäudeschaden
- Ersatz von Daten und Programmen
- Schäden infolge von Erdbeben bzw. inneren Unruhen
- Stationäre Kfz- Ladestationen
* bis zu den jeweilig vereinbarten Höchstgrenzen
Unsere Klima Pro© kann einzeln oder in Kombination mit unser Eigenheim- oder Landwirtschaftsversicherung abgeschlossen werden. Eine Kombination mit unserer Gewerbebündelversicherung ImGeschäft oder unserer Sachversicherung ImOrt ist ebenfalls möglich.
Anlagen-Erweiterungen sind bei uns automatisch bis zu drei Monate und bis zu 50 % der Versicherungssumme mitversichert. Um eine eventuelle Unterversicherung im Schadenfall zu vermeiden, sollten Sie uns eine Erweiterung rechtzeitig bekannt geben.
Bei einem Totalschaden wird die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der bestehenden Restschuld (sofern vorhanden) geschlossen. Dies jedoch nur, wenn die PV-Anlage nicht wieder aufgebaut wird.
Vereinbaren Sie für Ihre Photovoltaik-Versicherung einen Selbstbehalt und sparen Sie bis zu 25 % der Prämie.
*Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus der Polizze sowie den darin angeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln. Die Allgemeinen und besonderen Bedingungen (AEE2016, PEE-2012,EE-BU12) finden Sie über unsere Bedingungssuche.