Oberösterreichische Versicherung

Steuern und Sozialversicherung sparen und gleichzeitig Mitarbeiter binden

Die Betriebliche Altersvorsorge bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern bzw. einem definierten Kreis von Arbeitnehmern oder dem Chef selbst, steuerbegünstigt eine finanzielle Leistung zur Altersvorsorge, Vorsorge für deren Hinterbliebene und/oder Vorsorge im Falle der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zuzusagen. Die Betriebliche Altersvorsorge wird im oft zitierten „Drei Säulen Modell“ der Altersvorsorge, neben der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge, als die sogenannte „Zweite Säule“ bezeichnet. Man unterscheidet in der Betrieblichen Altersvorsorge folgende Durchführungswege: Zukunftssicherung gemäß §3/1/15a EStG, Firmenpension/Direkte Leistungszusage, Pensionskasse/Betriebliche Kollektivversicherung, Abfertigungsvorsorge.

Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Reduktion von Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträgen bei Gehaltserhöhungen bzw. bei Neueinstellungen
  • Prämien sind Betriebsausgaben
  • Bindung von Mitarbeitern (insbesondere Schlüsselkräfte)
  • Imagegewinn als soziales Unternehmen
  • Kalkulierter und unkomplizierter Aufbau von Liquidität für zukünftige Verpflichtungen (z. B. Abfertigungsansprüche, ...)

Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • Ersparnis oder zumindest Aufschub von Lohnsteuer
  • In der Regel Freiheit von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Möglichkeit der zusätzlichen Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder Tod
  • Absicherungen durch kapitalgedeckte Lösungen (weitgehend unabhängig vom Unternehmensschicksal)
  • Zusatzpension im Alter zur Absicherung des Lebensstandards

Meine Vorteile bei der Oberösterreichischen

  • Professionelle Beratung
    durch qualifizierte BAV–Spezialisten

  • Analyse und Optimierung
    bestehender BAV-Lösungen

  • Maximale Flexibilität zur
    bedarfsgerechten Vertragsgestaltung und Spezialkonstruktionen

  • Rückkaufsmöglichkeit ohne Abschläge bei den meisten Durchführungswegen
    und Zuteilung von anteiligem Schlussgewinn ab Erreichung des 55. Lebensjahres des Begünstigten

  • Keine Zuschläge
    bei unterjähriger Zahlweise

1. Zukunftsvorsorge

Die Zukunftssicherung nach § 3/1/15a EStG ist ein steuerlich begünstigtes Vorsorgemodell für Arbeitnehmer, durch das Unternehmen und der Arbeitnehmer Steuern und Beiträge sparen können. Der maximal steuerlich zulässige Betrag liegt derzeit bei EUR 300,– pro Arbeitnehmer.

 

Es stehen dem Arbeitgeber zwei Gestaltungsvarianten zur Verfügung:

Zukunftssicherung als freiwillige Gehaltserhöhung

Bei der Gehaltserhöhung entscheidet sich der Arbeitgeber, für alle Arbeitnehmer oder für eine nach objektiven Kriterien definierte Gruppe von Arbeitnehmern, eine zukünftige Gehaltserhöhung zu gewähren und schließt einen entsprechenden Vertrag bei der Oberösterreichischen ab.

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Lohnerhöhung brutto für netto
  • Von Beginn an unverfallbare Ansprüche
  • Wahlweise Auszahlung als Rente oder einmalige Kapitalleistung
  • Steuerliche und abgabenrechtliche Vorteile
  • Entfall der Lohnsteuer
  • Entfall von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Auszahlung KESt- und ESt-frei (ESt-Freiheit bis zur Überschreitung des kapitalisierten Wertes bei Rentenzahlung)

 

Vorteile für Arbeitgeber

  • Motivation der Mitarbeiter durch zusätzliche Sozialleistung
  • Steuerliche und abgabenrechtliche Vorteile
  • Aufwand ist Betriebsausgabe
  • Keine Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeiträge, DB und DZ FLAF und Kommunalsteuer)

Zukunftssicherung als Gehaltsumwandlung

Bei der Bezugsumwandlung werden dem Arbeitnehmer EUR 300,– pro Jahr bzw. EUR 25,– pro Monat seines Bruttogehalts (ohne Abzug der Lohnsteuer) "umgewandelt" und in ein Vorsorgemodell gemäß § 3 (1) 15a EStG investiert.

Vorteile für Arbeitnehmer: 

  • Wahlweise Auszahlung als Rente oder einmalige Kapitalleistung
  • Entfall der Lohnsteuer
  • Auszahlung der Versicherungsleistung KESt- und ESt-frei (Est-Freiheit bis zur Überschreitung des kapitalisierten Wertes bei Rentenzahlung)

Vorteile für Arbeitgeber 

  • abgabenrechtliche Vorteile: Wegfall des DB und DZ FLAF und Kommunalsteuer

2. Pensionszusage / Direkte Leistungszusage

Das Unternehmen verspricht in einer schriftlichen Vereinbarung – der Pensionszusage – für eine Firmenpension aufzukommen. Wer eine Pensionszusage bekommt, entscheidet der Unternehmer. Vorrangig erhalten leitende Angestellte und geschäftsführende Gesellschafter von Kapitalgesellschaften eine Pensionszusage, da diese bei Pensionsantritt mit einer massiven Lücke zwischen Aktiveinkommen und Pensionsleistung rechnen müssen. Mit der Pensionszusage wird diese Pensionslücke im Idealfall geschlossen. Besonders eignet sich die Pensionszusage auch als Honorierung außerordentlicher Verdienste der Führungskräfte bzw. geschäftsführenden Gesellschaftern für das Unternehmen.

Vorteile für Unternehmen

Personalauswahl und Leistungsumfang für die begünstigten Mitarbeiter entscheidet der Unternehmer.

  • Steigerung der Mitarbeiterbindung und Motivation
  • Geschäftsführer schaffen für sich Privatvermögen und sichern ihre Angehörigen ab
  • Zukünftige Gehaltserhöhungen werden ohne Lohnnebenkosten in eine Pensionsvorsorge umgewandelt
  • Ersparnis von SV-Beiträgen und Stundung der Lohnsteuer
    • Versicherungsprämien sind Betriebsausgaben
    • Bildung von Pensionsrückstellungen mindert den steuerpflichtigen Gewinn

  • Vermögensaufbau durch Vorsorge einer Pensionsrückdeckung erhöht das Eigenkapital
  • Kalkulierbare Liquidität: trotz hohen Kapitalbedarfs bei Pensionsantritt belastet die Pensionszusage bei Abschluss einer Pensionsrückdeckungs-Versicherung später nicht die Liquidität Ihres Unternehmens
  • Garantierte Versicherungsrente: Die zum Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen sind garantiert

Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Schließen bzw. Verringern der Pensionslücke: Die zusätzliche Pensionsleistung aus der Pensionszusage schließt oder verringert zumindest die Lücke, die durch die Differenz zwischen der staatlichen Pension und dem Aktivbezug entsteht
  • Steuerersparnis: In der Anwartschaft fallen weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer an; eine Besteuerung erfolgt erst in der Pensionszahlungsphase, woraus oftmals niedrigere Steuersätze resultieren
  • Sicherheit in schwierigen Zeiten: Durch Verpfändung der Pensionsrückdeckungs-Versicherung zugunsten des Arbeitnehmers, werden dessen Ansprüche bis zur Höhe der Versicherungsleistung, unter gewissen Voraussetzungen, im Insolvenzfalle abgesichert
  • Wertsicherung der Rente: Zur Inflationsabgeltung kann eine fixe jährliche Wertanpassung vereinbart werden

Unser Tipp

Auch geschäftsführende Gesellschafter mit Beteiligungen an der GmbH bis zu 100 % können eine Firmenpension erhalten.

3. Betriebliche Kollektivversicherung / Pensionskasse

Garantierte Rentenleistungen

Als Ergänzung zur gesetzlichen Alterspension können Arbeitgeber für alle oder ausgewählte Arbeitnehmer über eine Betriebliche Kollektivversicherung eine Zusatzpension finanzieren. Voraussetzung dafür sind eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmervertretung (Einzelvereinbarung bzw. Betriebsvereinbarung) sowie ein Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen. Eine Betriebliche Kollektivversicherung garantiert eine fixe Mindestverzinsung bei gleichbleibenden Rechnungsgrundlagen und somit eine lebenslang garantierte Pension für den Arbeitnehmer. Die garantierten Leistungen erhöhen sich durch die Gewinnbeteiligung aus der Veranlagung.

 

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Beiträge bis 10,25 % (inkl. Versicherungssteuer) der Bruttogehaltssumme der Mitarbeiter gelten als steuermindernde Betriebsausgaben (beitragsorientierte Zusage)
  • Keine Aktivierung in der Bilanz
  • Ersparnis der Lohnnebenkosten
  • Alternative zur Gehaltserhöhung
  • Flexibilität in der Beitragsgestaltung; auch Bonifikationsmodelle möglich
  • Steuergünstige und motivierende Vergütungsform

 

Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Notwendige Ergänzung zur staatlichen Altersvorsorge
  • Für Arbeitgeberbeiträge sind weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge fällig; erst die Rentenleistung ist zu versteuern, woraus in aller Regel günstigere Steuersätze und eine Steuerstundung resultieren
  • Freiwillige Arbeitnehmerbeiträge bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge bzw. gemäß § 108a EStG bis EUR 1.000,– pro Jahr (inkl. 4,25 % - 6,75 % staatlicher Prämie!) möglich
  • Hinterbliebenenleistungen für Ehepartner bzw. Lebensgefährten/in und Waisen
  • Der Höhe nach vertraglich garantierte Rentenleistung

Pensionskasse

Pensionskassen sind Einrichtungen zur Altersvorsorge für Mitarbeiter eines Unternehmens, die der Aufsicht der FMA (Finanzmarktaufsicht) unterliegen. Ähnlich wie die Betriebliche Kollektivversicherung erhalten Pensionskassen Beiträge vom Arbeitgeber zur Ansparung einer Betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer.

 

Im Unterschied zur Betrieblichen Kollektivversicherung gibt es keine garantierte Rentenleistung, durch eine dynamischere Veranlagungspolitik können jedoch höhere Renditen erzielt werden. Unser leistungsstarker, kompetenter Partner ist hier die Valida Holding AG.

 

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.valida.at

4. Abfertigungsvorsorge

Abfertigung alt

Allgemeine Informationen

Jeder Mitarbeiter, dessen Dienstverhältnis vor dem 01.01.2003 begonnen hat, hat nach einer mindestens dreijährigen Beschäftigungsdauer bei Beendigung seines Dienstverhältnisses einen gesetzlich begründeten Anspruch auf Abfertigung, wenn das Dienstverhältnis beendet wurde durch

  • Arbeitgeberkündigung (Konkurs = Arbeitgeberkündigung!)
  • einvernehmliche Auflösung
  • Ende Arbeitsverhältnis durch Befristung
  • Arbeitnehmerkündigung bei Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters
  • berechtigten vorzeitigen Austritt (§ 26 AngG)
  • unverschuldeter Entlassung
  • Elternaustritt in der Karenz oder Elternkündigung während der Elternteilzeit (max. 3 Monatsgehälter, Dienstzugehörigkeit muss mindestens 5 Jahre betragen)
  • Tod des Dienstnehmers (es besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf 50% des gesetzlichen Abfertigungsanspruches für versorgungsberechtigte Erben)

Die Höhe der Ansprüche richtet sich nach der Beschäftigungsdauer. Details dazu in unserer Infografik.

Monatsentgelt: ist der 12. Teil des letzten Gesamtjahresbruttobezuges, einschließlich aller Sonderzahlungen , wie z.B. Weihnachtsremuneration, Urlaubsgeld, Entgelt für regelmäßig geleistete Überstunden, Provisionen, Zulagen, Leistungsprämien (Bonifikationen) und Naturallöhne.

Spätestens mit der Pensionierung eines Arbeitnehmers wird der Abfertigungsanspruch fällig - meist in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung.

Es besteht (seit 2007) keine Verpflichtung für das Unternehmen für eventuell entstehende Abfertigungsansprüche vorzusorgen! Die Folge ist, dass nach wie vor viele Unternehmen keine Vorsorge getroffen haben. Somit besteht oft ein FINANZIELLES und eventuell EXISTENZIELLES Unternehmensrisiko!

Diese Risiken können über eine Abfertigungsrückdeckungsversicherung oder Abfertigungsauslagerungsversicherung abgedeckt werden.

Abfertigungsrückdeckungsversicherung

Wesentliche Gründe für die Abfertigungsrückdeckung: 

  • Anfallen von Abfertigungsverpflichtungen in der Regel zeitlich nicht genau vorhersehbar
  • Tatsächliche Höhe der Abfertigungsansprüche nicht exakt kalkulierbar  
  • Mögliche Liquiditätsengpässe bei plötzlichen Ereignissen wie Ableben des Mitarbeiters
  • Sichere Finanzierungsart durch garantierte Versicherungsleistungen
  • Übertragung des Todesfallrisikos des Mitarbeiters an die Oberösterreichischen Versicherung AG

 

Vorteile der Abfertigungsrückdeckung:

  • Liquiditätsaufbau mit der bewährten Vorsorgeform einer klassischen Lebensversicherung
  • Regelmäßiges kalkulierbares Sparen durch gleichbleibende Prämien
  • Sofortige Liquidität im Leistungsfall
  • Versicherungsprämien als Betriebsausgabe absetzbar
  • Erhöhung des Unternehmenswertes (bei Übergabe bzw. Verkauf des Unternehmens)
  • Stärkung der Bonität des Unternehmens

Seit 2003 können Unternehmen, unter gewissen Voraussetzungen, ihre Abfertigungsverpflichtungen steuerlich optimiert an ein Versicherungsunternehmen auslagern und somit auch ihr Bilanzbild wesentlich verbessern.

Auslagerung von Abfertigungsansprüchen

Neben den Vorteilen der Abfertigungsrückdeckungsversicherung entfällt bei dieser Variante unter anderem die Aktivierungspflicht in der Bilanz, dies führt neben der Anerkennung als Betriebsausgabe bis zur Höhe einer fiktiven steuerrechtlichen Rückstellung zu einer ertragssteuerfreien Verzinsung der Versicherung. 

Abfertigung Neu

Die Betriebliche Mitarbeitervorsorge („Abfertigung NEU“) gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die in Ihrem Unternehmen ab dem 1.1.2003 begründet wurden. Die Verwaltung und Veranlagung der vom Arbeitgeber zu leistenden Beiträge in der Höhe von 1,53% des monatlichen Entgelts obliegt den Betrieblichen Vorsorgekassen.

Das Erfolgsmodell der "Abfertigung NEU" wurde mit 1.1.2008 (Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigen-Vorsorge Gesetz -BMSVG) auf Freie Dienstnehmer, Selbständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte erweitert; denn wer Risiko trägt, soll auch ein Sicherheitsnetz unter sich haben.

Die Oberösterreichische Versicherung AG hat hier mit der Valida Holding AG einen der leistungsstärksten und kompetentesten Spezialisten Österreichs auf dem Gebiet der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge als Partner. Nähere Informationen finden Sie unter www.valida.at

Mit kompetenter Beratung zur besten Lösung

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