
Keine Sorgen, Sicherheit
Rechtsschutzversicherung ImRecht©
Die Details zur Rechtsschutzversicherung ImRecht©*
Welche Leistungen erhalte ich im Versicherungsfall?
Wir übernehmen die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in den von Ihnen gewählten Bereichen (siehe unten) und tragen die hierfür auflaufenden Kosten. Es sind dies bspw. die Kosten für Rechtsanwälte oder Notare, Gerichtskosten, Zeugengebühren, die Kosten der vom Gericht bestellten Sachverständigen, die Prozesskosten Ihres Gegners, sofern Sie zu deren Ersatz verurteilt werden.
Für welche Bereiche kann die Betriebsrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden?
- Lenkerrechtsschutz für Betriebsinhaber
- Schadenersatz-und Strafrechtsschutz für den Betriebsbereich
- Beratungsrechtsschutz für den Betriebsbereich
- Arbeitsgerichtsrechtsschutz für den Betriebsbereich
- Sozialversicherungsrechtsschutz für den Betriebsbereich
- Datenrechtsschutz für den Betriebsbereich
- Steuerrechtsschutz für den Betriebsbereich
- Ermittlungsverfahren im Strafrechtsschutz
- Rechtsschutz für Vorsatzdelikte im Strafrechtsschutz
- Fahrzeugrechtsschutz
- Privatbereich für den/die Betriebsinhaber(in) und Gatte(in)/Lebensgefährte(in) und Kinder bis 25 Jahre, sofern sie sich in Ausbildung in Österreich befinden (Schadenersatz-/Straf-RS, Beratungs-RS, Allg. Vertrags-RS, RS für Vorsatzdelikte)
Wo gilt die Versicherung und wer ist versichert?
Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt grundsätzlich für Versicherungsfälle, sofern diese in Europa eintreten und die Wahrnehmung der Interessen in Österreich erfolgt. Im Schadenersatz-, Straf-, Arbeitsgerichts- und Sozialversicherungsrechtsschutz übernehmen wir auch die Wahrnehmung Ihrer Interessen innerhalb Europas im geographischen Sinn (samt Island, den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren). Im Steuer- und Daten-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall in Österreich eintritt und die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Österreich erfolgt.
Wer ist mitversichert?
Neben Ihnen als Inhaber des versicherten Unternehmens, sind im Schadenersatz- und Strafrechtsschutz sowie im Sozialversicherungsrechtsschutz auch alle Arbeitnehmer im Sinne von § 51 ASGG, für Versicherungsfälle die mit der Tätigkeit für den Betrieb unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten, mitversichert. Sofern die Mitversicherung des Privatbereichs für den/die Betriebsinhaber(in) ausgewählt wurde, umfasst der Versicherungsschutz hierfür neben Ihnen als Versicherungsnehmer(in) auch Ihre(n) in häuslicher Gemeinschaft lebende(n) Ehegatten(in), eingetragene(n) Partner(in) oder Lebensgefährten(in) sowie Ihre minderjährigen Kinder. Der Versicherungsschutz der Kinder bleibt bis zum 25. Lebensjahr erhalten, sofern sie in Österreich eine Ausbildung oder Lehre absolvieren oder den Präsenz- bzw. Zivildienst ableisten.
Welche Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Sie genießen Versicherungsschutz nur in den vereinbarten und in Ihrer Polizze angeführten Bausteinen. Darüber hinaus sind unabhängig vom versicherten Baustein einige Fälle aus dem Versicherungsschutz generell ausgenommen. Nicht versichert sind in der Rechtsschutzversicherung insbesondere Wahrnehmungen rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit:
- der Errichtung oder baubehördlich genehmigungspflichtigen Veränderung von Gebäuden, Gebäudeteilen, Grundstücken oder Wohnungen
- Vermögensveranlagung im weitesten Sinn
- Akten der Hoheitsverwaltung
- Spielen, Wettverträgen oder Gewinnzusagen
- Versicherungsverträgen
Diese Aufzählung ist nicht abschließend
Was muss ich für meinen Versicherungsschutz beachten?
Während der Vertragslaufzeit und insbesondere nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles gibt es einige Dinge zu beachten, damit bei der Abwicklung keine bösen Überraschungen drohen. Wir haben für Sie daher wichtige vertragliche Verpflichtungen (Obliegenheiten) zusammengefasst:
Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall bestehen insbesondere in den Bausteinen Fahrzeug- und Lenkerrechtsschutz. Demnach
- muss der Lenker eines Fahrzeuges die erforderliche kraftfahrrechtliche Berechtigung besitzen und
- darf der Lenker sich nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden.
Welche Verpflichtungen haben Sie, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist und Sie Versicherungsschutz verlangen (Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall)? Sie haben als Versicherungsnehmer die Pflicht,
- uns über die jeweilige Sachlage unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß aufzuklären
- uns unbeschadet der freien Rechtsanwaltswahl die Beauftragung des Rechtsvertreters zu überlassen
- Kostenvorschreibungen, die Ihnen zugehen, unverzüglich zur Prüfung an uns zu übermitteln
- alles zu vermeiden, was die Kosten unnötig erhöht
- Personenschäden unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
Bei der Geltendmachung oder Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen haben Sie zudem die Pflicht,
- uns vorerst die Möglichkeit einzuräumen, Ansprüche selbst außergerichtlich durchzusetzen oder abzuwehren
- vor der gerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen unsere Stellungnahme zur Notwendigkeit der Maßnahmen einzuholen.
Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?
Die Kündigung Ihrer Rechtsschutzversicherung kann erfolgen:
- zum Vertragsablauf oder jedes darauffolgenden Jahres
- wegen Doppelversicherung oder im Zusammenhang mit dem Eintritt eines Versicherungsfalls
* Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus der Polizze sowie den darin angeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln. Die Bedingungen (ARB) finden Sie über unsere Bedingungssuche.