
Keine Sorgen, Gemeinden
Gemeinde-Sachversicherung
Die Details zur Gemeinde-Sachversicherung*
Welche Gefahren und Risken können versichert werden?
- Feuer: Brand, Blitzschlag (direkt und indirekt), Explosion, Flugzeugabsturz
- Sturm: Sturm, Hagel, Schneedruck, Erdrutsch, Felssturz, außergewöhnliche Naturereignisse
- Leitungswasser : Wasseraustritt aus Leitungsrohren, Rohrbruch, Frostschäden, Korrosion, ...
- Einbruchdiebstahl: Schäden und Abhandenkommen von Einrichtung und Vorräte in Folge eines Einbruchs,…
- Glasbruch (auch für Fassadenverglasung bis 150 m²)
- Elektrogeräte-, Computerversicherung und Softwareversicherung: Material- und Herstellungsfehler, Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, mechanisch einwirkende Gewalt, Schäden durch elektrische Energie…
Zusätzliche Risiken und Deckungserweiterungen sind auf Wunsch einschließbar!
Wo gilt die Versicherung und was ist versichert?
Versichert sind die in der Polizze bezeichneten Gebäude und Nebengebäude, technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen, Waren und Vorräte am Versicherungsort. Fremde Sachen sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.
Darüber hinaus kann Versicherungsschutz für Außenanlagen und diverse Infrastruktur am Versicherungsgrundstück vereinbart werden. Spezialanlagen auf den versicherten Gebäuden oder am Grundstück wie Schwimmbäder, Photovoltaikanlagen, Erdwärmeanlagen und dgl. werden individuell und bedarfsgerecht mitversichert.
Wir übernehmen auch die Versicherung von im Schadenfall entstehenden Kosten wie beispielsweise Aufräum-, Abbruch-, Entsorgungs-, Sachverständigenkosten oder auch Mehrkosten durch Behördenauflagen und infolge von Preissteigerungen.
Welche Leistung erhalte ich im Schadenfall?
- Bei Zerstörung oder Abhandenkommen den Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Schadens zur Wiedererrichtung/Wiederbeschaffung
- Bei Beschädigung die Reparaturkosten (höchstens den Versicherungswert unmittelbar vor Schadeneintritt)
Bitte beachten Sie die abweichenden Regelungen für Wertgegenstände, Datenträger, für außergewöhnliche Naturereignisse, Sachen deren Wert kleiner als 40% des Neuwertes ist und dauernd entwertete Sachen wie zum Abbruch bestimmte Gebäude oder aus dem Betrieb ausgeschiedene Sachen.
Welche Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Um Ihren Prämienbeitrag überschaubar zu halten, sind im Interesse der Versichertengemeinschaft nicht kalkulierbare Risiken vom Versicherungsschutz ausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere Sachschäden durch:
- Gewalthandlungen von terroristischen Organisationen
- vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden
Was muss ich für meinen Versicherungsschutz beachten?
Während der Vertragslaufzeit und nach Schadenfällen gibt es einige Dinge zu beachten, damit bei der Schadenabwicklung keine bösen Überraschungen drohen. Wir haben für Sie daher wichtige vertragliche Verpflichtungen (Obliegenheiten) zusammengefasst:
- Gesetzliche, behördliche, insbesondere feuerpolizeiliche oder vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten
- Bei längerer Abwesenheit (mehr als 72 Stunden) sind alle Wasserleitungen abzusperren und im Winter gegen Frostschäden zu schützen
- Die versicherten Sachen, bei Gebäuden vor allem das Dachwerk, sowie die wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen und angeschlossenen Einrichtungen sind ordnungsgemäß instand zuhalten
- Ein Eigentümerwechsel ist bekannt zu geben
- Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Beraubung sind außerdem unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen
Wann kann ich meine Gemeinde-Sachversicherung kündigen?
Die Kündigung Ihrer Gemeinde-Sachversicherung kann erfolgen:
- zum Vertragsablauf oder jedes darauffolgenden Jahres
- bei Besitzwechsel, Doppelversicherung oder nach einem Schadensfall
*Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus der Polizze sowie den darin angeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln. Die Allgemeinen und besonderen Bedingungen (ABS, AFB, AStB, AWB und AHVB/EHVB) finden Sie über unsere Bedingungssuche.