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Gemeinde-Sachversicherung

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Gemeinde-Sachversicherung

Der umfassende Schutz für Ihre Gemeinde

Empfohlen vom OÖ Gemeindebund und dem Gemeinderessort des Landes Oberösterreich.

Keine Sorgen für Gemeinden! Verbundenheit mit Land und Leuten ist kennzeichnend für die Oberösterreichische Versicherung. Die regionale Orientierung bietet Ihnen die Vorteile der kurzen Entscheidungswege und kundengerechter Versicherungslösungen.

Wir empfehlen Ihnen den ImOrt Premium-Schutz zur Absicherung der gemeindeeigenen

  • Gebäude
  • Infrastruktur und Außenanlagen am Versicherungsort
  • Betriebseinrichtungen und –ausstattungen
  • Waren und Vorräte
  • Fahrzeuge
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Ihre Vorteile bei der Oberösterreichischen

  • Gemeinsame Analyse
    zur Absicherung der Risiken der Gemeinde

  • Individuelle Anpassung
    des Versicherungsschutzes an Ihre Bedürfnisse

  • Unterversicherungsverzicht
    bei Anwendung der Bewertungsrichtlinien der Oberösterreichischen Versicherung

  • Neuwertentschädigung für Gebäude und Einrichtungen
    solange diese ständig gewartet und instandgehalten sind

  • Prämienfreie Versicherung
    für Gebäude während der Rohbauphase

  • Zusätzlich mitversichert: Kosten rund um Ihren Schaden
    15% der Versicherungssumme für Gebäude und Inhalte stehen zur Verfügung für Kosten, die durch Aufräumung, Abbruch, Feuerlöschen, durch zur Wiederherstellung der Gebäude notwendige Bewegungen oder zum Schutz von Maschinen/Einrichtungen sowie durch die Entsorgung von Sondermüll entstehen.

  • Inkludierte Vorsorgeversicherung
    zur Absicherung von Wertsteigerungen, Neu-, Zu- und Umbauten, Instandsetzungen, Neuanschaffungen, Bestandsschwankungen, Auswechslungen, nicht ausreichende Bewertung und versehentlich zur Versicherung nicht aufgenommene Sachen seit der letzten Risikoanalyse mit Ihrem Berater

  • SMS-Wetterwarnung
    vor Unwettern und Sturm

Die Details zur Gemeinde-Sachversicherung*

Welche Gefahren und Risken können versichert werden?

  • Feuer: Brand, Blitzschlag (direkt und indirekt), Explosion, Flugzeugabsturz
  • Sturm: Sturm, Hagel, Schneedruck, Erdrutsch, Felssturz, außergewöhnliche Naturereignisse
  • Leitungswasser : Wasseraustritt aus Leitungsrohren, Rohrbruch, Frostschäden, Korrosion, ...
  • Einbruchdiebstahl: Schäden und Abhandenkommen von Einrichtung und Vorräte in Folge eines Einbruchs,…
  • Glasbruch (auch für Fassadenverglasung bis 150 m²)
  • Elektrogeräte-, Computerversicherung und Softwareversicherung: Material- und Herstellungsfehler, Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, mechanisch einwirkende Gewalt, Schäden durch elektrische Energie…

Zusätzliche Risiken und Deckungserweiterungen sind auf Wunsch einschließbar!

Wo gilt die Versicherung und was ist versichert?

Versichert sind die in der Polizze bezeichneten Gebäude und Nebengebäude, technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen, Waren und Vorräte am Versicherungsort. Fremde Sachen sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.

Darüber hinaus kann Versicherungsschutz für Außenanlagen und diverse Infrastruktur am Versicherungsgrundstück vereinbart werden. Spezialanlagen auf den versicherten Gebäuden oder am Grundstück wie Schwimmbäder, Photovoltaikanlagen, Erdwärmeanlagen und dgl. werden individuell und bedarfsgerecht mitversichert. 

Wir übernehmen auch die Versicherung von im Schadenfall entstehenden Kosten wie beispielsweise Aufräum-, Abbruch-, Entsorgungs-, Sachverständigenkosten oder auch Mehrkosten durch Behördenauflagen und infolge von Preissteigerungen.

Welche Leistung erhalte ich im Schadenfall?

  • Bei Zerstörung oder Abhandenkommen den Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Schadens zur Wiedererrichtung/Wiederbeschaffung
  • Bei Beschädigung die Reparaturkosten (höchstens den Versicherungswert unmittelbar vor Schadeneintritt)

Bitte beachten Sie die abweichenden Regelungen für Wertgegenstände, Datenträger, für außergewöhnliche Naturereignisse, Sachen deren Wert kleiner als 40% des Neuwertes ist und dauernd entwertete Sachen wie zum Abbruch bestimmte Gebäude oder aus dem Betrieb ausgeschiedene Sachen.

Welche Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Um Ihren Prämienbeitrag überschaubar zu halten, sind im Interesse der Versichertengemeinschaft nicht kalkulierbare Risiken vom Versicherungsschutz ausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere Sachschäden durch:

  • Gewalthandlungen von terroristischen Organisationen
  • vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden

Was muss ich für meinen Versicherungsschutz beachten?

Während der Vertragslaufzeit und nach Schadenfällen gibt es einige Dinge zu beachten, damit bei der Schadenabwicklung keine bösen Überraschungen drohen. Wir haben für Sie daher wichtige vertragliche Verpflichtungen (Obliegenheiten) zusammengefasst:

  • Gesetzliche, behördliche, insbesondere feuerpolizeiliche oder vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten
  • Bei längerer Abwesenheit (mehr als 72 Stunden) sind alle Wasserleitungen abzusperren und im Winter gegen Frostschäden zu schützen
  • Die versicherten Sachen, bei Gebäuden vor allem das Dachwerk, sowie die wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen und angeschlossenen Einrichtungen sind ordnungsgemäß instand zuhalten
  • Ein Eigentümerwechsel ist bekannt zu geben
  • Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Beraubung sind außerdem unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen

Wann kann ich meine Gemeinde-Sachversicherung kündigen?

Die Kündigung Ihrer Gemeinde-Sachversicherung kann erfolgen:

  • zum Vertragsablauf oder jedes darauffolgenden Jahres
  • bei Besitzwechsel, Doppelversicherung oder nach einem Schadensfall

*Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus der Polizze sowie den darin angeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln. Die Allgemeinen und besonderen Bedingungen (ABS, AFB, AStB, AWB und AHVB/EHVB) finden Sie über unsere Bedingungssuche.

Gut zu wissen

Wie ermittle ich die richtige Versicherungssumme für Gebäude?

Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme für Ihr/e Gebäude den Wiederherstellungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten von neuen Sachen gleicher Art und Qualität entspricht (=Versicherungswert zum Neuwert). Ist die Versicherungssumme zu gering gewählt, wird im Schadenfall eine verhältnismäßige Kürzung der Schadenleistung vorgenommen.

Unsere Erfahrung ermöglicht Ihnen mit Angabe der verbauten Fläche und der Geschossanzahl und eventuell vorhandener Unterkellerungen bzw. der Kubatur sowie der Art und Ausführung der Gebäude eine realitätsnahe Ermittlung der Versicherungssumme und schützt Sie bis dorthin gleichzeitig vor einer Unterversicherung.

Wie kann ich Prämie sparen und die Sicherheit verbessern?

  • Vereinbaren Sie für Ihre Gemeinde-Sachversicherung einen Selbstbehalt und sparen Sie dafür bis zu 20% der Prämie.
  • In einigen Sparten können Sie - ab einer Versicherungssumme von EUR 200.000 für Einrichtung/Waren und Vorräte – eine Bruchteilversicherung vereinbaren. Damit veranlassen Sie, dass die Maximalentschädigung für diese Sachen beschränkt wird (ein Bruchteil von zB EUR 200.000) und erhalten dafür hohe Nachlässe.
  • Bei der Oberösterreichischen Versicherung AG werden Maßnahmen, welche die Sicherheit erhöhen (wie Brandmelde- oder Alarmanlagen) mit großzügigen Risikorabatten belohnt.

Mit kompetenter Beratung zur besten Lösung

Ihre Keine Sorgen Beraterinnen oder Ihr Keine Sorgen Berater sind gerne für Sie da. Sie haben noch niemanden, der Sie berät? Dann besuchen Sie uns in einem unserer Keine Sorgen Center. Oder verwenden Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns bei Ihnen!

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