
Gewerbeversicherung ImGeschäft
Wählen Sie aus unseren Bausteinen Ihr persönliches Versicherungspaket*
Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäude und die darin enthaltenen Einrichtungen sowie Waren und Vorräte bilden die Grundlage für Ihren unternehmerischen Erfolg. Aber leider sind diese vielen Gefahren ausgesetzt. Gefahren, die schnell zu erheblichen Schäden führen können.
Mit unserem Baustein für betriebliche Sach- & Vermögenswerte sind Sie bestens gegen die finanziellen Folgen einer Vielzahl an Gefahren und Risiken abgesichert.
Welche Gefahren und Risiken können versichert werden?
Feuer | Schäden durch Brand, Explosion, direkten oder indirekten Blitzschlag |
Sturm | Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch |
Leitungswasser | Schäden durch austretendes Leitungswasser, z. B. Rohrbruch, inkl. Auffindungskosten |
inkl. Schäden durch Vandalismus und Raub | |
Glasbruch | Schäden an Außen-, Innen- und Einrichtungsverglasungen |
Schäden an der Informations-, Kommunikations-, Büro-, Sicherheits- und Meldetechnik – inkl. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Kurzschluss, Überspannung etc. | |
Maschinenbruch | Schäden an versicherten Maschinen und maschinellen Einrichtungen – inkl. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Überspannung, Kurzschluss, Induktion, Konstruktions- und Herstellungsfehler etc. |
Transport | Schäden an Waren und Werkzeugen während des Transportes |
Kühlgut | Sachschäden durch den Verderb oder Verlust von in Tiefkühlanlagen oder Kühlhäusern gelagerten Waren |
Messen | Schäden an Waren, Messestand und Messestandeinrichtung auf Messen und gewerblichen Ausstellungen |
in den Sparten Feuer, Sturm, Leitungswasser | |
Schäden durch benannte und unbenannte Gefahren |
Was wird ersetzt?
- Ständig gewartete Gebäude und Betriebseinrichtungen sind generell zum Neuwert (erweiterter Neuwertersatz) versichert. Das heißt: Im Schadenfall werden die notwendigen Reparaturen oder die Kosten für eine gleichartige, neue Sache ersetzt.
- Bei Waren und Vorräten ersetzen wir die Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungskosten für Sachen gleicher Art und Güte.
- Bei bereits verkauften Waren und Vorräten erhalten Sie im Schadenfall den Verkaufspreis ersetzt.
Sachschäden können viel Geld kosten. Steht Ihr Betrieb deshalb teilweise oder gänzlich still, ist möglicherweise die Existenz Ihres Unternehmens in Gefahr. Denn während Ihre Erträge ausbleiben, laufen Ihre Fixkosten (z. B. Löhne, Miete etc.) weiter.
Keine Sorgen, unser Baustein „Betriebsunterbrechung“ schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei völliger oder teilweiser Unterbrechung Ihres Unternehmens.
Welche Gefahren & Risiken können versichert werden?
Feuer | Schäden durch Brand, Explosion, direkten oder indirekten Blitzschlag |
Sturm | Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch |
Leitungswasser | Schäden durch austretendes Leitungswasser, z. B. Rohrbruch |
Schäden infolge Einbruch-Diebstahl | |
Mehrkosten | z. B. für die Anmietung einer Lagerhalle nach einem Feuerschaden |
Schäden an der Informations-, Kommunikations-, Büro-, Sicherheits- und Meldetechnik – inkl. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Kurzschluss, Überspannung etc. | |
Maschinenbruch | Schäden an versicherten Maschinen und maschinellen Einrichtungen – inkl. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Überspannung, Kurzschluss, Induktion, Konstruktions- und Herstellungsfehler etc. |
Schäden durch benannte und unbenannte Gefahren |
Was wird ersetzt?
Ersetzt werden bei völliger oder teilweiser Betriebsunterbrechung nach einem versicherten Sachschaden:
- der entgangene Deckungsbeitrag sowie
- die Fixkosten des Unternehmens
Bitte beachten Sie: Die Leistung ist mit der vereinbarten Haftungssumme und -dauer begrenzt.
Als Unternehmer haften Sie mit Ihrem Vermögen für Schäden, die im Rahmen der Betriebstätigkeit durch Sie, Ihre Mitarbeiter oder durch Ihre Produkte entstehen können. Eine Absicherung ist für jeden Unternehmer unverzichtbar.
Denn Schadenersatzansprüche erreichen heute oft existenzbedrohende Dimensionen. Unser Baustein „Betriebshaftpflicht“ übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter und wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab.
Welche Risiken sind versichert?
Betriebsstättenrisiko | Schäden durch die Innehabung und Verwendung der gesamten betrieblichen Einrichtung |
Arbeitsrisiko | Schäden durch sämtliche Tätigkeiten des versicherten Betriebes |
Produkthaftpflichtrisiko | Schäden, die durch Mängel eines Produktes oder durch Mängel einer geleisteten Arbeit entstehen |
Was leistet der Baustein „Betriebshaftpflicht“?
- Berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter werden im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfanges bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme übernommen.
- Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt.
Spezielle Haftpflicht-Lösungen für spezielle Anforderungen
Jedes Unternehmen, jede Branche ist anders. Oft sind individuelle Einzel-Lösungen gefragt. Bei uns sind die wichtigsten Deckungserweiterungen standardmäßig dabei. Für die Branchen Gewerbe, Bau, Kfz, Gastronomie und Büro gibt es bereits fertige Deckungspakete. Gerne bieten wir Ihnen auch individuelle Einzel-Lösungen an.
In der Geschäftswelt kommt es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Streitfälle vor Gericht kosten nicht nur Zeit, sondern auch Geld: Egal,ob Anwalt- oder Gerichtskosten – oft betragen sie mehrere tausend Euro. Ein finanzielles Risiko, das unbedingt versichert werden muss.
Unser Baustein „Rechtsschutz“ schützt Ihr Vermögen und bewahrt Sie vor finanziellen Belastungen, indem er Ihre rechtlichen Interessen wahrnimmt und die dabei entstehenden Kosten trägt.
Welche Deckungen können Sie abschließen?
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Ermittlungsverfahren im Straf-Rechtsschutz |
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Rechtsschutz für den Privatbereich |
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Fahrzeug-Rechtsschutz |
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Was leistet der Baustein „Rechtsschutz“?
Dieser sorgt für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und übernimmt dabei die entstehenden Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Dazu zählen beispielsweise:
- Kosten für Rechtsanwälte oder Notare
- Gerichtskosten
- Zeugengebühren
- Kosten der vom Gericht bestellten Sachverständigen
- Prozesskosten Ihres Gegners, sofern Sie zu deren Ersatz verurteilt werden
Unser EC-Allrisk-Baustein schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Sach- und Betriebsunterbrechungsschäden durch benannte und unbenannte Gefahren.
Was sind benannte und unbenannte Gefahren?
Benannte Gefahren | Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Sprinkler-Leckage |
Unbenannte Gefahren | Schäden durch unbenannte Gefahren, sind solche, die durch ein unvorhergesehenes, plötzliches, unfallartiges Ereignis entstehen. Damit sind jene Gefahren abgesichert, an die Sie im ersten Moment nicht denken bzw. jene, die nicht explizit ausgeschlossen sind. |
Unbenannte Gefahren – Beispiel aus der Praxis
Ein Baum kippt ohne Sturmeinwirkung auf Ihr Bürogebäude und beschädigt das Dach- und Mauerwerk.
Mit unserem Keine Sorgen Schutzengel Gewerbe profitieren Sie und Ihr Betrieb von vielen Serviceleistungen, die im Notfall besonders wertvoll sind – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Ein Anruf genügt.
Ihre Notfallnummer: 0800 20 39 390
Deckung | maximale Leistung |
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Handwerker-Notfallhilfe z. B. bei Heizungsausfall, Gasgebrechen, Rohrverstopfung, Schäden an elektrischen Leitungen, Notverglasung, Schlüsselverlust/Aussperrung etc. | EUR 500,– |
Organisation eines Umzugsdienstes oder Notlagers | EUR 3.750,– |
Mietwagen nach einem Unfall max. Kleintransporter bzw. Klein-Lkw; inkl. Organisation |
3 Tage zu je EUR 150,– |
Bewachung versicherter Räumlichkeiten bei unverzüglicher Meldung des Schadens | EUR 3.750,– |
Übernahme von Dachabräumkosten bei einem drohenden Schneedruckschaden |
EUR 500,– 2-mal pro Jahr |
Schadensuchkosten zum zerstörungsfreien Auffinden der Schadenstelle bei plötzlich auftretender Feuchtigkeit an Wänden, Böden und Decken |
EUR 500,– |
Psychologische Begleitung nach Unfall, Einbruch oder Raub für Betriebsangehörige im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit |
EUR 400,– |
*Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus der Polizze sowie den darin angeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln. Die Allgemeinen und besonderen Bedingungen (ABS, AFB, AStB, AWB und AHVB/EHVB) finden Sie über unsere Bedingungssuche.
Schadenbeispiele aus der Praxis
- Nach einem Feuer in Ihrer Produktions- und Lagerhalle sind Sie nicht mehr in der Lage zu produzieren. Als Folge büßen Sie zwei Drittel des Umsatzes ein. Außerdem muss eine Lagerhalle für Ihre unbeschädigten Waren angemietet werden. Die Reparaturarbeiten an Ihrer Halle dauern knapp zwei Monate.
- In einer Produktionshalle macht ein Mitarbeiter einen folgenschweren Fehler beim Bedienen einer Spezialmaschine in einer Fertigungslinie.Die Mechanik ist ruiniert. Durch die lange Lieferzeit der Ersatzteile steht die Fertigungslinie für knapp sechs Monate still. Die Umsatzeinbußen sind enorm.
- Nach heftigem Schneefall bricht das Dach einer Tischlerei unter der Schneelast zusammen. Aufträge können für mehrere Wochen nicht bearbeitet werden. Der Betrieb liegt lahm. Löhne und Miete laufen aber weiter. Über Nacht steht der Tischlerbetrieb am Rande des Ruins.
- Nach Reparatur einer Abflussleitung vergisst ein Installateur den Anschluss an das Hauptabflussrohr herzustellen. Das austretende Wasser richtet großen Schaden an.
- Ein Hotelgast verletzt sich sein Bein an einer defekten Pool-Liege eines Hotels schwer. Er klagt den Hotelier auf Schmerzengeld und fordert Schadenersatz für den Verdienstentgang durch seinen Krankenstand.
- Ein kleiner Handwerkerbetrieb führt Renovierungsarbeiten in einem Café durch. Durch eine Unachtsamkeit bei Heißarbeiten (Schweißen, Flexen, Löten etc.) kommt es zu einem Brand. Trotz sofortiger Löschversuche breitet sich das Feuer rasch auf die oberen Etagen des Mehrparteienhauses aus. Der Schaden beträgt mehrere Hunderttausend Euro.
- Schadenersatz-Rechtsschutz: Einer Ihrer Mitarbeiter wird auf einer Dienstreise von einem Dritten verletzt. Mithilfe eines Rechtsanwalts kommt er zu seinem Schmerzengeld.
- Straf-Rechtsschutz: Nach einem schweren Arbeitsunfall wird gegen Sie Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben.
- Arbeitsgericht-Rechtsschutz: Sie sprechen gegenüber einem Angestellten eine fristlose Entlassung aus. Doch der Angestellte geht dagegen vor und geht vor das Arbeitsgericht.