Oberösterreichische Versicherung

Whistleblowing-Plattform

(Meldung von Rechtsverstößen nach HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG)

Die Oberösterreichische Versicherung AG ermöglicht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Personen, die mit dem Unternehmen im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit in Verbindung stehen, betriebsinterne Missstände oder mögliche Rechtsverstöße, insbesondere Meldungen über potentielle Verstöße gegen das Börsegesetz, die Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) bzw. gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz anonym oder offen zu melden. Die Meldung wird vertraulich behandelt und führt, mit Ausnahme einer vorsätzlichen Falschaussage, zu keiner Strafverfolgung der meldenden Person.

Sollten Sie daher aufgrund beruflicher Verbindungen Informationen über Rechtsverletzungen erlangen, möchten wir Sie ermutigen einen solchen Verdacht zu melden. Nützen Sie bitte dafür das folgende Formular. Die Angabe von personenbezogenen Daten ist freiwillig.

Der Verdacht kann uns auch am Postweg (anonym oder offen) oder telefonisch mitgeteilt werden. Bitte schreiben Sie ‚VERTRAULICH‘ auf das Kuvert, um Ihre Anonymität sicherzustellen.

 

Compliance / Interne Revision

VERTRAULICH

Oberösterreichische Versicherung AG

Gruberstraße 32

4020 Linz

Tel. +43 5 78 91-71795

Meldung von Rechtsverstößen
Mit einer Rückfragemöglichkeit erleichtern Sie die Recherche zu dem von Ihnen gemeldeten Verstoß erheblich.
Sie können daher freiwillig folgende Angaben machen:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die von Ihnen eingegebenen Angaben nur vom ausgewählten Empfänger eingesehen werden können und von diesem Ihre Identität als Hinweisgeber streng vertraulich behandelt wird.
Die Verarbeitung der von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten ist für Zwecke der Aufklärung zulässig.

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.versich.at/datenschutz.

Die Meldestelle wird Ihnen innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt an die uns bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder Postanschrift den Empfang bestätigen, sofern Sie die Datenfelder befüllt und sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen haben, oder Grund zur Annahme besteht, dass hierdurch der Schutz Ihrer Identität beeinträchtigt werden würde.

Sofern Ihre Meldung nicht anonym eingebracht wurde, werden wir Ihnen spätestens drei Monate nach Entgegennahme Ihrer Meldung bekannt geben, welche Maßnahmen wir setzen oder aus welchen Gründen wir Ihre Meldung nicht weiterverfolgen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass der angezeigte Verdacht von uns nicht behoben wird, können Sie Ihre Beschwerde an die für Versicherungsunternehmen zuständige Aufsichtsbehörde richten.