
Keine Sorgen, Freiheit
Jugendpaket Safe4U©
Die Details zum Baustein Haushaltsversicherung DaHeim© inkl. Privathaftpflicht*
Welche Gefahren und Risiken sind versichert?
- Feuer: Brand, Blitzschlag (direkt), Explosion, Flugzeugabsturz
- Sturm: Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz / Steinschlag, Erdrutsch
- Leitungswasser: Austreten von Wasser aus Leitungen und angeschlossenen Einrichtungen
- Einbruch: Einbruchdiebstahl, Beraubung, Diebstahl und Vandalismusschäden infolge Einbruch, ...
- Privathaftpflicht: Übernahme von berechtigten Schadenersatzansprüchen und Abwehr von unberechtigten Schadenersatzforderungen Dritter – weltweit!
Wo gilt meine Haushaltsversicherung und wer ist mitversichert?
Versichert ist der gesamte Wohnungsinhalt aller, im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen innerhalb der, in der Polizze bezeichneten, Versicherungsräumlichkeiten (Versicherungsort).
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für den Wohnungsinhalt auch an nachweisbaren Nebenwohnsitzen wie Lehrstellen- oder Studentenwohnungen innerhalb Europas.
Bei Wohnungswechsel gilt die Versicherung während des Umzugs dann in den neuen Wohnräumen, wenn der Vertrag nicht innerhalb eines Monats ab behördlicher Ummeldung gekündigt wird. Bitte melde einen Umzug Deinem Betreuer oder im Kundenportal.
Welche Leistung erhalte ich im Schadensfall?
Es werden die notwendigen Reparatur– und / oder Wiederbeschaffungskosten zum Zeitpunkt des Schadenereignisses ersetzt.
Bitte beachte, dass bei einem Einbruch in die Versicherungsräumlichkeiten für entwendete Wertsachen wie Geld, Schmuck, Edelsteine, Sparbücher, Briefmarken- und Münzensammlungen die Entschädigungsleistung begrenzt ist.
Welche Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Um Deinen Prämienbeitrag überschaubar zu halten, sind nicht kalkulierbare Risiken vom Versicherungsschutz ausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere Sachschäden durch:
- Gewalthandlungen von terroristischen Organisationen
- Erdbeben oder andere außergewöhnliche Naturereignisse
- vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden
In der Privathaftpflicht sind insbesondere nicht versichert:
- rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Haltung und Verwendung von Kraft- und Luftfahrzeugen
- Schäden an entliehenen, gemieteten oder geleasten Sachen
- Schäden zwischen Dir und mitversicherten Personen sowie engen Angehörigen
Was muss ich für meinen Versicherungsschutz beachten?
Während der Vertragslaufzeit und nach Schadenfällen gibt es einige Dinge zu beachten, damit bei der Schadenabwicklung keine bösen Überraschungen drohen. Wir haben für Dich daher wichtige vertragliche Verpflichtungen (Obliegenheiten) zusammengefasst:
- Halte Fenster und Türen während der Abwesenheit aller Personen verschlossen, versperre vorhandene Schlösser und Behältnisse für Geld, Schmuck und dergleichen
- Bei längerer Abwesenheit (mehr als 72 Stunden) sind alle Wasserleitungen abzusperren und im Winter gegen Frostschäden zu schützen
- Führe zum Nachweis im Schadensfall auch Aufzeichnungen zu Deinen Wertgegenständen und verwahre diese sicher
- Melde jeden Schaden unverzüglich an uns oder Deinen Betreuer und achte darauf, den Schaden möglichst gering zu halten
- Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Beraubung sind außerdem unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen
Wann kann ich meine Haushaltsversicherung kündigen?
Die Kündigung Deiner Haushaltsversicherung kann erfolgen:
- zum Vertragsablauf oder jedes darauffolgenden Jahres
- zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres
- wegen Übersiedlung, Doppelversicherung
Die Details zum Baustein Unfallversicherung ZumGlück©*
Welche Deckungen und Produktbausteine sind versichert?
- Dauerinvalidität
- Unfalltod
- Bergungskosten
- Unfallkosten
- Erweiterungen möglich
Welche Deckungen sind zusätzlich mitversichert?
- Knochenbruch (einmalig EUR 500,– ab einer Versicherungssumme für Invalidität von EUR 50.000,–)
- Urlaubsklausel (Deckung bei der Ausübung gefährlicher Sportarten im Urlaub, bei Reisen oder auch bei Vereins- oder Betriebsausflügen)
- Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen (ausgenommen Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente)
- Impffolgeschäden durch Schutzimpfungen
- Unfälle infolge von Herzinfarkt oder Schlaganfall
- Unfälle beim Klettern bis Schwierigkeitsgrad 6
- Unfälle beim Tauchen bis 40 m Tiefe (bei entsprechender Ausbildung)
- Erstickungen durch unabsichtliches Verschlucken von Kleinteilen
Wann kann ich meine Unfallversicherung kündigen?
Die Kündigung Deiner Unfallversicherung kann erfolgen:
- Zum Vertragsablauf oder jedes darauffolgenden Jahres
- Zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres
- Nach Eintritt des Versicherungsfalles
Welche Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Um Deinen Prämienbeitrag überschaubar zu halten, sind nicht kalkulierbare Risiken vom Versicherungsschutz ausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere:
- Besonders gefährliche Sportarten wie z. B.: Rafting, Canyoning, Motocross, Downhill, Eisklettern, Klettern und Bergsteigen über Schwierigkeitsgrad 6 (gem. UIAA-Skala), Klettersteige über Schwierigkeitsgrad D, Tauchen tiefer als 40m, Teilnahme an Expeditionen, gefährliche Trendsportarten u. a.
- Unfälle als Luftfahrzeugführer und Luftsportgeräteführer (z. B. Paragleiten), ausgenommen als Fluggast
- Unfälle bei motorsportlichen Wettbewerben und den dazugehörigen Trainingsfahrten
- Wettbewerbe im alpinen und nordischen Schisport ab Landesebene und darüber
- Unmittelbare und mittelbare Kriegsereignisse
- Unfälle durch eine wesentliche Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente sowie durch epileptische Anfälle
Was muss ich für meinen Versicherungsschutz beachten?
Während der Vertragslaufzeit und nach Schadensfällen gibt es einige Dinge zu beachten, damit bei der Schadenabwicklung keine bösen Überraschungen drohen. Wir haben für Dich daher wichtige vertragliche Verpflichtungen (Obliegenheiten) zusammengefasst:
- Veränderungen beim Beruf oder der Beschäftigung oder bei besonders gefährlichen Freizeitaktivitäten sind uns anzuzeigen
- Beim Lenken eines Kraftfahrzeuges ist die jeweilige kraftfahrrechtliche Berechtigung (Führerschein) erforderlich
- Ein Unfall ist uns unverzüglich anzuzeigen (Schadenmeldung)
- Nach einem Unfall ist unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen
Die Details zum Baustein Rechtsschutzversicherung ImRecht©*
Welche Bereiche sind versicherbar?
- Fahrzeugrechtsschutz (Schadenersatz-/Straf-/Führerschein-Rechtsschutz, Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz)
- Lenkerrechtsschutz
- Schadenersatz- und Strafrechtsschutz für den Privatbereich
- Schadenersatz- und Strafrechtsschutz für den Berufsbereich
- Beratungsrechtsschutz
- Arbeitsgerichtsrechtsschutz
- Sozialversicherungsrechtsschutz
- Allgemeiner Vertragsrechtsschutz für den privaten Bereich
- Rechtsschutz für Vorsatzdelikte
- Antistalkingrechtsschutz
- Datenrechtsschutz
- Steuerrechtsschutz
- Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperverletzungen
- Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete (Selbstnutzung und/oder Gebrauchsüberlassung)
- Pflegerechtsschutz
Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt grundsätzlich für Versicherungsfälle, sofern diese in Europa eintreten und die Wahrnehmung der Interessen in Österreich erfolgt. Im Schadenersatz-, Straf-, Arbeitsgerichts-, Sozialversicherungs- und Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz übernehmen wir auch die Wahrnehmung Deiner Interessen innerhalb Europas im geographischen Sinn (samt Island, den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren). Im Steuer- und Daten-Rechtsschutz sowie bei der Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperverletzung besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall in Österreich eintritt und die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Österreich erfolgt.
Welche Leistungen erhalte ich im Versicherungsfall?
Wir übernehmen die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in den versicherten Bereichen (siehe oben) und tragen die hierfür auflaufenden Kosten. Es sind dies bspw. die Kosten für Rechtsanwälte oder Notare, Gerichtskosten, Zeugengebühren, die Kosten der vom Gericht bestellten Sachverständigen, die Prozesskosten Deines Gegners, sofern Du zu deren Ersatz verurteilt wirst.
Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Du genießt Versicherungsschutz nur in den vereinbarten und auf der Polizze angeführten Bausteinen. Darüber hinaus sind unabhängig vom versicherten Baustein einige Fälle aus dem Versicherungsschutz generell ausgenommen. Nicht versichert sind in der Rechtsschutzversicherung insbesondere Wahrnehmungen rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit:
- der Errichtung oder baubehördlich genehmigungspflichtigen Veränderung von Gebäuden, Gebäudeteilen, Grundstücken oder Wohnungen
- Vermögensveranlagung im weitesten Sinn
- Akten der Hoheitsverwaltung
- Spielen, Wettverträgen oder Gewinnzusagen
- Versicherungsverträgen
Was muss ich für meinen Versicherungsschutz beachten?
Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall bestehen insbesondere in den Bausteinen Fahrzeug- und Lenkerrechtsschutz. Demnach
- muss der Lenker eines Fahrzeuges die erforderliche kraftfahrrechtliche Berechtigung besitzen und
- darf der Lenker sich nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden.
Du hast als Versicherungsnehmer die Pflicht,
- uns über die jeweilige Sachlage unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß aufzuklären
- uns unbeschadet der freien Rechtsanwaltswahl die Beauftragung des Rechtsvertreters zu überlassen
- Kostenvorschreibungen, die Dir zugehen, unverzüglich zur Prüfung an uns zu übermitteln
- alles zu vermeiden, was die Kosten unnötig erhöht
- Personenschäden unverzügliche bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen
Bei der Geltendmachung oder Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen hast Du zudem die Pflicht,
- uns vorerst die Möglichkeit einzuräumen, Ansprüche selbst außergerichtlich durchzusetzen oder abzuwehren
- vor der gerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen unsere Stellungnahme zur Notwendigkeit der Maßnahmen einzuholen
Wann kann ich meine Rechtsschutzversicherung kündigen?
Die Kündigung Deiner Rechtsschutzversicherung kann erfolgen:
- zum Vertragsablauf oder jedes darauffolgenden Jahres
- zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres
- wegen Doppelversicherung oder im Zusammenhang mit dem Eintritt eines Versicherungsfalls
*Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus der Polizze sowie den darin angeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln. Die Bedingungen (ABHD, AUVB, ARB) findest Du über unsere Bedingungssuche.
Exklusiv für alle 4youCard-Besitzer
Bei Erstabschluss einer Safe4U© gibt es zusätzlich eine Keine Sorgen Powerbank gratis dazu. Solange der Vorrat reicht.

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