
Keine Sorgen, Unfall
Kollektiv-Unfallversicherung ZumGlück
Gut zu wissen*
Welche Deckungen und Produktbausteine können versichert werden?
Dauerinvalidität
- Einmalige Kapitalleistung bei bleibenden Unfallfolgen, z. B. für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung oder die Adaptierung des Autos
Unfallrente
- Damit zumindest in finanzieller Hinsicht Ihr Lebensstandard gehalten werden kann
- Leistung bereits ab 35 % Dauerinvalidität
Unfalltod
- Zur Absicherung der Hinterbliebenen
Unfallkosten
- Zur Behebung der Unfallfolgen – wenn ärztlich verordnet,
z. B. Therapiekosten, Heilbehelfe, erstmaliger Zahnersatz - Wahlweise auch Abdeckung von Privat- und Wahlarztkosten
- Rückholkosten bei einem Unfall außerhalb des Wohnortes
- Bergungskosten
- Kosten für kosmetische Operationen bis zu EUR 15.000,–
Bergungskosten
- Such- und Bergungskosten inkl. Hubschrauberbergung
Zusätzliche Deckungen
- Knochenbruch: Einmalig EUR 500,– ab einer Dauerinvalidität-Versicherungssumme von EUR 50.000,–
- Spitalgeld
- Schmerzensgeld
Welche Deckungen sind prämienfrei mitversichert?
- Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen (ausgenommen durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente): z. B. Sturz infolge Kreislaufschwäche
- Impffolgeschäden durch Schutzimpfungen
- Unfälle infolge von Herzinfarkt oder Schlaganfall
- Erfrierungen nach einem Unfall
- Ersticken durch unabsichtliches Verschlucken von Kleinteilen
- Infektionsklausel
- Unfälle rund um die Uhr – weltweiter Schutz für Berufs- und Freizeitunfälle
- Berufsunfälle mit Arbeitsweg – Schutz nicht nur in der Arbeit, sondern auch auf dem direkten Weg zur Arbeit bzw. nach Hause
- Berufsunfälle ohne Arbeitsweg – Absicherung nur während der beruflichen Tätigkeit
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Folgende Ereignisse gelten ebenfalls als Unfall:
- Verrenkungen von Gliedern
- Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen
- Kinderlähmung
- Frühsommer-Meningoencephalitis (FSME) und Borreliose
- Wundstarrkrampf und Tollwut
Bitte beachten Sie: Nach und nach auftretende Abnutzungserscheinungen sowie alle weiteren Erkrankungen fallen nicht unter den Begriff „Unfall“.
*Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus der Polizze sowie den darin angeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln. Die Bedingungen (AUVB) finden Sie über unsere Bedingungssuche.