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Kollektiv-Unfallversicherung ZumGlück©

Keine Sorgen, Unfall
Kollektiv-Unfallversicherung ZumGlück©

Zusätzlicher Unfallschutz für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Rund 800.000 Unfälle passieren in Österreich jährlich. Nicht nur am Arbeitsplatz, auch in der Freizeit oder im Urlaub. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine gute Basis, aber oft nicht ausreichend. Vor allem, wenn sich Unfälle außerhalb der Arbeit ereignen. Möchten Sie Verantwortung übernehmen und zusätzlich zur gesetzlichen Absicherung für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorsorgen?

Mit der Kollektiv-Unfallversicherung ZumGlück© sind Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimal geschützt – unser flexibles Bausteinsystem machts möglich. Wenn Sie wollen, auch unterwegs und in der Freizeit. Ein echter Mehrwert für Ihre Angestellten.

Beratungsgespräch vereinbaren
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Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Maßgeschneiderte Varianten durch ein flexibles Bausteinsystem
      
  • Finanzielle Absicherung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
    zusätzlich zum gesetzlichen Unfallschutz

  • Die Versicherungsprämien gelten als Betriebsausgabe – Sie können die Kollektiv-Unfallversicherung auch steuerfrei führen (nach § 3/1/15 EstG) 

  • Die Prämienhöhe richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten 
    Sie zahlen nur für die Dauer der Beschäftigung 

  • Erhöht Ihre Attraktivität als Arbeitgeber 
    Unsere Kollektiv-Unfallversicherung ZumGlück© ist eine attraktive Sozialleistung, die die Existenz Ihrer Beschäftigten sichert

Gut zu wissen*

Welche Deckungen und Produktbausteine können versichert werden?

Welche Deckungen und Produktbausteine können versichert werden?

Dauerinvalidität

  • Einmalige Kapitalleistung bei bleibenden Unfallfolgen, z. B. für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung oder die Adaptierung des Autos

Unfallrente

  • Damit zumindest in finanzieller Hinsicht Ihr Lebensstandard gehalten werden kann
  • Leistung bereits ab 35 % Dauerinvalidität

Unfalltod

  • Zur Absicherung der Hinterbliebenen

Unfallkosten

  • Zur Behebung der Unfallfolgen – wenn ärztlich verordnet, 
    z. B. Therapiekosten, Heilbehelfe, erstmaliger Zahnersatz
  • Wahlweise auch Abdeckung von Privat- und Wahlarztkosten
  • Rückholkosten bei einem Unfall außerhalb des Wohnortes
  • Bergungskosten
  • Kosten für kosmetische Operationen bis zu EUR 15.000,–

Bergungskosten

  • Such- und Bergungskosten inkl. Hubschrauberbergung

Zusätzliche Deckungen

  • Knochenbruch: Einmalig EUR 500,– ab einer Dauerinvalidität-Versicherungssumme von EUR 50.000,–
  • Spitalgeld
  • Schmerzensgeld

Welche Deckungen sind prämienfrei mitversichert?

  • Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen (ausgenommen durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente): z. B. Sturz infolge Kreislaufschwäche
  • Impffolgeschäden durch Schutzimpfungen
  • Unfälle infolge von Herzinfarkt oder Schlaganfall
  • Erfrierungen nach einem Unfall
  • Ersticken durch unabsichtliches Verschlucken von Kleinteilen
  • Infektionsklausel

Welche Produktvarianten können Sie abschließen?

  • Unfälle rund um die Uhr – weltweiter Schutz für Berufs- und Freizeitunfälle
  • Berufsunfälle mit Arbeitsweg – Schutz nicht nur in der Arbeit, sondern auch auf dem direkten Weg zur Arbeit bzw. nach Hause
  • Berufsunfälle ohne Arbeitsweg – Absicherung nur während der beruflichen Tätigkeit

Was gilt überhaupt als Unfall?

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. 

Folgende Ereignisse gelten ebenfalls als Unfall:

  • Verrenkungen von Gliedern 
  • Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen
  • Kinderlähmung
  • Frühsommer-Meningoencephalitis (FSME) und Borreliose
  •  Wundstarrkrampf und Tollwut

Bitte beachten Sie: Nach und nach auftretende Abnutzungserscheinungen sowie alle weiteren Erkrankungen fallen nicht unter den Begriff „Unfall“. 

*Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus der Polizze sowie den darin angeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln. Die Bedingungen (AUVB) finden Sie über unsere Bedingungssuche.

Tipp

Eine Kollektiv-Unfallversicherung macht nicht nur für Unternehmen Sinn!

Auch viele andere Gruppen können von einer Kollektiv-Unfallversicherung profitieren, z. B.

  • Vereine
  • Schulen
  • Kindergärten
  • Feuerwehren etc.


Haben Sie Fragen zu unserer Kollektiv-Unfallversicherung ZumGlück©?

Ihre Keine Sorgen Beraterinnen oder Ihr Keine Sorgen Berater sind gerne für Sie da. Sie haben noch niemanden, der Sie berät? Dann besuchen Sie uns in einem unserer Keine Sorgen Center. Oder verwenden Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns bei Ihnen!

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Produktinformationsblatt

Kollektivunfallversicherung Zum Glück

Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungssuche über Polizzen-Nummer bzw. Abkürzung

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