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Kfz-Zulassung
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Ihr Zulassungswunsch - benötigte Unterlagen und Anschaffungskosten
Seit 01.12.2010 kann optional ein Zulassungsschein im Scheckkartenformat beantragt werden.
Dazu kann bei der Anmeldung eines Fahrzeuges der dazu notwendige Antrag in der Zulassungsstelle oder Zulassungsbehörde gestellt werden. In allen Landesprüfstellen, welche auch Zulassungsscheine ausstellen, kann bei einer Fahrzeugtypisierung ebenfalls der Antrag auf Scheckkartenzulassungsscheine gestellt werden. Der Zulassungsbesitzer erhält nach Antragstellung einen zeitlich befristeten gültigen Zulassungsschein, der nach Erhalt des Scheckkartenzulassungsscheines entsorgt werden kann. Diese Befristung wird auf dem Zulassungsschein im Auflagenfeld angedruckt.
Einerseits kann für bereits bestehende aufrechte Zulassungen eine Chipkarte beantragt werden, andererseits kann diese gleich bei Neuanmeldungen bzw. Ummeldungen beantragt werden.
Es ist jedoch nicht verpflichtend, eine Scheckkarte zu beantragen. Eine Auswahl in Papierformat wird auch weiterhin möglich sein. Seit 01.01.2017 kann bei einem Wechselkennzeichen für jedes einzelne Fahrzeug ein Scheckkartenzulassungsschein beantragt werden.
Die Kosten pro Scheckkarte belaufen sich auf EUR 25,60 und müssen bei der Zulassungsstelle bezahlt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Papier (notwendig für die Zulassung von importierten Fahrzeugen!), Einzelgenehmigung
- Kaufvertrag (Verkaufsbestätigung bzw. Rechnung, Leasing-Bestätigung oder sonstiger Besitznachweis)
- Vollmacht, wenn der Antragsteller vertreten wird (bei Firma mit Firmenstempel)
- Seit 1.4.2010: Bei Privatpersonen kein Meldezettel mehr nötig, dafür kostenpflichtige Abfrage des ZMR durch die Zulassungsstelle
- Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug
- Amtlicher Lichtbildausweis
Anmeldung auf Ordinations- bzw. Büroadresse:
Freiberuflich Tätige, wie z. B. Ärzte, Tierärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Ziviltechniker, können den Antrag auf Zulassung ihres Fahrzeuges als natürliche Person nicht nur auf die Hauptwohnsitzadresse, sondern auch auf die Ordinations-bzw. Büroadresse stellen. (Vorlage einer Bestätigung der jeweiligen Kammer)
Kosten für Privatpersonen:
Pkw: EUR 207,–
Lkw: EUR 207,–
Motorrad: EUR 197,–
Mofa/Moped: EUR 192,50
Zugmaschine oder Anhänger: EUR 195,50
Erfolgt die Anmeldung auf eine Firma: Kosten minus EUR 1,10
Benötigte Unterlagen:
- Genehmigungsdokument (siehe "Wichtige Hinweise"), Typenschein, COC-Papier (notwendig für die Zulassung von importierten Fahrzeugen!), Einzelgenehmigung
- Kaufvertrag (Verkaufsbestätigung bzw. Rechnung, Leasing-Bestätigung oder sonstiger Besitznachweis)
- Überprüfungsbefund: Prüfgutachten gemäß §57a KFG (sofern eine Überprüfung bereits fällig war und die Prüfdaten nicht in der zentralen Begutachtungsplaketten-Datenbank ersichtlich sind)
- Vollmacht, wenn der Antragsteller vertreten wird (bei Firma mit Firmenstempel)
- Seit 1.4.2010: Bei Privatpersonen kein Meldezettel mehr nötig, dafür kostenpflichtige Abfrage des ZMR durch die Zulassungsstelle
- Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug
- Amtlicher Lichtbildausweis
Anmeldung auf Ordinations- bzw. Büroadresse:
Freiberuflich Tätige, wie z. B. Ärzte, Tierärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Ziviltechniker, können den Antrag auf Zulassung ihres Fahrzeuges als natürliche Person nicht nur auf die Hauptwohnsitzadresse, sondern auch auf die Ordinations-bzw. Büroadresse stellen. (Vorlage einer Bestätigung der jeweiligen Kammer)
Kosten für Privatpersonen:
Pkw: EUR 207,–
Lkw: EUR 207,–
Motorrad: EUR 197,–
Mofa/Moped: EUR 192,50
Zugmaschine oder Anhänger: EUR 195,50
Erfolgt die Anmeldung auf eine Firma: Kosten minus EUR 1,10
Benötigte Unterlagen:
- Unterlagen dazuzumeldendes Fahrzeug - siehe Neufahrzeug oder Gebrauchtfahrzeug
Kosten für Privatpersonen:
EUR 184,– – wenn bereits ein EU-Kennzeichen vorhanden ist
EUR 207,– – wenn neue EU-Kennzeichen benötigt werden
Erfolgt die Anmeldung auf eine Firma: Kosten minus EUR 1,10
Benötigte Unterlagen:
- Genehmigungsdokument (Genehmigungsgrundlage inkl. Teil II der Zulassungsbescheinigung), Zulassungsbescheinigung, gegebenenfalls Nicht-EU oder schwarzes Kennzeichen
- Unterlagen des anzumeldenden Neufahrzeuges oder Gebrauchtfahrzeuges
- Amtlicher Lichtbildausweis
Kosten für Privatpersonen:
EUR 184,– + Kennzeichenkosten, falls die Kennzeichen zu tauschen sind.
Erfolgt die Ummeldung auf eine Firma: Kosten minus EUR 1,10
Benötigte Unterlagen:
- Behördlicher Bescheid
- Gewerbeschein
- Vollmacht
- Amtlicher Lichtbildausweis
Kosten:
EUR 69,50
Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirkes bei gleichbleibendem KFZ-Behördenkennzeichen:
Mit Oktober 2017 änderte sich die gesetzliche Grundlage für die verpflichtende Eintragung einer neuen Adresse innerhalb des Bezirkes in der KFZ-Zulassungsbescheinigung. Ab diesem Zeitpunkt genügt bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirkes und bei gleichbleibendem KFZ-Behördenkennzeichen die Anzeige der neuen Wohnadresse bei der Meldebehörde.
Ändert sich auch der Bezirk, fallen die Kosten wie bei einer Neuanmeldung an!
Benötigte Unterlagen:
- Kennzeichen (inkl. rote Tafel, wenn vorhanden)
- Zulassungsbescheinigung(en)
- Vollmacht
- Amtlicher Lichtbildausweis
Kosten:
EUR 0,–
Es werden neue Kennzeichen zugewiesen. Eine Nachbestellung der bisherigen Kennzeichen ist nicht mehr möglich.
Benötigte Unterlagen:
- Genehmigungsdokument
- Zulassungsbescheinigung(en)
- Überprüfungsbefund (sofern schon eine Überprüfung fällig war)
- Verlustbestätigung (Polizei)
- Vollmacht
- Amtlicher Lichtbildausweis
- eventuell verbliebene Kennzeichentafel
Kosten:
Kennzeichen + Plakette (je nach Fahrzeugtyp)
Benötigte Unterlagen:
- Duplikatsansuchen des Zulassungsbesitzers
- Vollmacht, wenn der Antragsteller vertreten wird
- Amtlicher Lichtbildausweis
Kosten:
EUR 0,–
Benötigte Unterlagen, wenn Ausstellung des Genehmigungsdokumentes vor dem 1. Juli 2007:
- Duplikat Genehmigungsdokument (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Importeur bzw. Landesprüfstelle)
- Vollmacht
- Amtlicher Lichtbildausweis
Kosten:
Gebühren bzw. Kosten für das Duplikat
Benötigte Unterlagen, wenn Genehmigungsdatensatz vorhanden nach dem 1. Juli 2007:
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank (Ansuchen bzw. Erklärung über den Verlust)
- Zustimmungserklärung des Eigentümers
- Amtlicher Lichtbildausweis
Kosten:
EUR 0,–
Benötigte Unterlagen:
- Genehmigungsdokument
- Zulassungsbescheinigung(en)
- Kennzeichen (rote Kennzeichentafel, wenn vorhanden)
- Vollmacht
- Amtlicher Lichtbildausweis
Kosten:
EUR 0,–
Bei den grünen Kennzeichentafeln handelt es sich nur um eine Bewilligung, ein bestimmtes Fahrzeug an einen anderen Ort für die Dauer von maximal 21 Tagen zu überstellen. Eine Überstellungsfahrt ist sowohl innerhalb Österreichs als auch ins Ausland bzw. vom Ausland (ausgenommen Deutschland) nach Österreich möglich.
Benötigte Unterlagen:
- Typenschein, EU-Übereinstimmungserklärung oder sonstige Fahrzeugdokumente
- Kaufvertrag bzw. Besitznachweis
- Prüfgutachten gemäß § 57a KFG bei Bedenken hinsichtlich Verkehrs- und Betriebssicherheit
- Reisepass
- Vollmacht
- Amtlicher Lichtbildausweis
Kosten:
EUR 197,30
Informationen zu Wunschkennzeichen finden Sie bei >>help.gv.at
Formulare, wie z. B. einen Kaufvertrag oder eine Vollmacht, finden Sie auf unserer Formular-Seite
Wichtige Hinweise:
- Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen!
Leasing/Kammerbestätigungen, die via Fax oder E-Mail direkt an die Zulassungsstelle gehen, sowie Prüfgutachten, die direkt vom autorisierten Aussteller gesendet werden, gelten als Originale. - Das Genehmigungsdokument besteht aus einem Genehmigungsnachweis (alt oder neu) samt Teil II der Zulassungsbescheinigung (untrennbar verbunden)
- Genehmigungsnachweis ab 1. Juli 2007: Typenschein, EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Bescheid über die Einzelgenehmigung
- Der Antragsteller hat bei Bedarf seine Identität nachzuweisen.
- Kennzeichen können beibehalten werden bei Fahrzeugwechsel sowie Besitzwechsel.
- Anmeldungen für Gemeinde, Bund oder Land sind wegen der Bestellung von Subserienkennzeichen 4-5 Tage vorher anzukündigen.
- Kennzeichen nur in gereinigtem Zustand abgeben.
- Ausbesserungen und Korrekturen auf Kaufverträgen, Vollmachten und Prüfbefunden unbedingt vermeiden (unsere Akten werden von der Behörde kontrolliert).
- Bei "bevollmächtigte Person" nicht Oberösterreichische Versicherung einsetzen, sondern den Namen des Betreuers, der die Formulare unterschreibt.
- Kaufverträge müssen Vorname, Zuname, Adresse und Unterschrift von Käufer und Verkäufer aufweisen, bei Händlern zusätzlich die Originalstampiglie.
- Wunschkennzeichen sind bei der Behörde zu beantragen, mit dem behördlichen Bewilligungsschreiben werden von uns dann die Kennzeichen bestellt (Lieferzeit ca. 4-5 Tage).
- An- und Ummeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens bearbeitet, Änderungen und Abmeldungen zwischendurch.
- Ist der Antragsteller minderjährig, wird für die Zulassung eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten benötigt (siehe Formulare), wobei bei "Unterlaufen" des Mindestalters für das Lenken eines Kraftfahrzeuges zusätzlich die Zustimmung eines Pflegschaftsgerichtes notwendig ist (z. B. jünger als 14 Jahre und 10 Monate bei Moped, jünger als 15 Jahre und 6 Monate bei Pkw).
- Ist der Antragsteller minderjährig mit Körperbehinderung, so ist die Vorlage eines Behindertenausweises notwendig.
Kostenaufschlüsselung:
Zulassungsgebühr: EUR 119,80
Kostenersatz: EUR 60,80
Prüfplakette: EUR 2,30
Kennzeichen Satz für PKW: EUR 23,–
Kennzeichen für Motorrad: EUR 13,–
Kennzeichen für Zugmaschine oder Anhänger: EUR 11,50
Kennzeichen für Mofa: EUR 8,50
Abfrage des ZMR durch die Zulassungsstelle: EUR 1,10