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Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Maschinen,maschinellen Einrichtungen und Apparaten (AMB2013)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNG VON MASCHINEN,
MASCHINELLEN EINRICHTUNGEN UND APPARATEN (AMB 2013)
(MASCHINENBRUCHVERSICHERUNG)
Allgemeiner Teil
Auf die Versicherung finden die Bestimmungen der [...] Allgemeinen
Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten
(AMB) angeführt werden, sind im Anhang zu den ABS in vollem Wortlaut wiedergegeben.
Besonderer Teil
Bedingungen für die Blaulichtversicherung (B.Blaulichtvers.23)
Versicherungsbedingungen als
vereinbart:
ABS2019.21 (Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung)
AMB2013 (Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen
Einrichtungen und Apparaten) [...] Deckungsschutz lt. Maschinenbruchbedingungen ausgeschlossenen Verschleißteile und
Betriebsmittel (gem. AMB Art. 1, Pkt. 4.2. und 4.3.) gelten bei Beschädigung anlässlich eines
versicherten Schadenereignisses