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Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB2015.1)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNG VON ELEKTRONISCHEN
ANLAGEN UND GERÄTEN (AEVB2015.1)
Verweise auf gesetzliche Bestimmungen
Gesetzesstellen des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG),
Steuerliche RegelungZusatztext: §3/1/15/a-Verträge (STLV2014-7)
Besondere steuerliche Regelungen zur Zukunftssicherung
gem. § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG 1988:
Bei dieser Lebensversicherung handelt es sich um eine zukunftssichernde Maßnahme des
Arbeitgebers für sein
Allgemeine Versicherungsbedingungen für Betriebliche Kollektivversicherungen - 2013 (VBBKV2013)
ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR BETRIEBLICHE
KOLLEKTIVVERSICHERUNGEN - 2013 (VBBKV2013)
Inhaltsverzeichnis
Sprachliche Gleichbehandlung, Verweise, Begriffsbestimmungen, Zitierte Gesetze
§ 1
Seilbahnen und Sessellifte; Blitzschäden am Seil (FBU22.17)
FEUER-BU - Seilbahnen und Sessellifte; Blitzschäden am Seil - FBU22
Betriebsunterbrechungsschäden, welche durch Blitzschlag am Seil verursacht wurden, sind nur
dann ersatzpflichtig, wenn das Seil du
Begünstigte Konditionen (BB0002.15)
Begünstigte Konditionen - BB0002.15
Die Versicherungsprämie beinhaltet den im Sinne der dem Versicherungsvertrag zugrunde
liegenden Betriebsvereinbarung, Kooperationsvereinbarung oder sonst zugrunde