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Zusatzbed. für die LW-vers. von ind., gewerbl. und sonst. Betrieben (LW3015.12)
Gebäuden zugeordnet sind.
Das können z. B. sein: Flugdächer, Wohnwagen, Bauhütten, Traglufthallen, Überdachungen,
Vordächer, Verbindungsbrücken, Rampen, Aufzugsschächte, Silos, Bunker [...] ist. Das sind z. B.:
- Blitzschutzanlagen
- Sanitäranlagen, das sind Klosetts, Bade- und Wascheinrichtungen
- Heizungs-, Warmwasserbereitungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs-, Klima-
Zusatzbed. für die Sturmvers. von ind., gewerbl. und sonst. Betrieben (St3016.12)
besonderer Vereinbarung sind versichert:
Flugdächer, Wohnwagen, Bau- und Gerätehütten, Traglufthallen, Einfriedungen, Zelte und
Kioske, Netz-, Textil-, bzw. Gewebsfassadenverkleidungen [...] Das sind z.B.:
- Blitzschutzanlagen
- Sanitäranlagen, das sind Klosetts, Bade- und Wascheinrichtungen
- Heizungs-, Warmwasserbereitungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs-,
Zus.bed. f. d. Leitungswasservers. von ind., gew. u. sonst. Betrieben (ZBW-IG03)
Gebäuden zugeordnet sind.
Das können z. B. sein: Flugdächer, Wohnwagen, Bauhütten, Traglufthallen, Überdachungen,
Vordächer, Verbindungsbrücken, Rampen, Aufzugsschächte, Silos, Bunker [...] ist. Das sind z. B.:
- Blitzschutzanlagen
- Sanitäranlagen, das sind Klosetts, Bade- und Wascheinrichtungen
- Heizungs-, Warmwasserbereitungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs-, Klima-
Zusatzbed. für die Sturmvers. von ind., gewerbl. und sonst. Betrieben (ZBSt-IG03)
besonderer Vereinbarung sind versichert:
Flugdächer, Wohnwagen, Bau- und Gerätehütten, Traglufthallen, Einfriedungen, Zelte und
Kioske.
1.1.1.2. Zum Gebäude zählen alle Baubestandteile [...] Das sind z.B.:
- Blitzschutzanlagen
- Sanitäranlagen, das sind Klosetts, Bade- und Wascheinrichtungen
- Heizungs-, Warmwasserbereitungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs-,
Gemeindehaftpflicht - Deckungspaket AH818.2 (AH818.2)
Abhandenkommen von Sachen, welche von Badegästen in
den vom Bad zur Verfügung gestellten Kabinen und Kleiderkästen versperrt gehalten oder von
der Badeanstalt in Verwahrung genommen werden.
3 [...] Deckungserweiterung gilt nicht für Sozialversicherungsregresse.
11. EINGEBRACHTE SACHEN DER BADEGÄSTE
1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nicht für Kraftfahrzeuge, Anhänger, Wasserfahrzeuge