Suche
Nebenkosten (AS5002.18)
(AWG), BGBl.I Nr. 102/2002 in der Fassung BGBl.
I Nr. 73/2018, oder des Wasserrechtsgesetzes 1959 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2017 geboten
ist.
2.2. Untersuchungskosten sind Kosten, die dadurch entstehen [...] sind im Sinn des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG),
BGBl. I Nr. 102/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 73/2018, zu verstehen.
2.3. Abfuhrkosten sind Kosten des Transportes zum Zweck der Behandlung oder zur D [...] im Sinn des Abfallwirt-
schaftsgesetzes (AWG), BGBl. I Nr. 102/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 73/2018 zu verwerten, zu
beseitigen oder deponiefähig zu machen.
2.4.1. Die Kosten einer höchstens sechsmonatigen
Nebenkosten Feuer-TIG und Extended Coverage (AS5010.23)
(AWG), BGBl.I Nr. 102/2002 in der Fassung BGBl.
I Nr. 73/2018, oder des Wasserrechtsgesetzes 1959 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2017 geboten
ist.
2.2. Untersuchungskosten sind Kosten, die dadurch entstehen [...] sind im Sinn des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG),
BGBl. I Nr. 102/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 73/2018, zu verstehen.
2.3. Abfuhrkosten sind Kosten des Transportes zum Zweck der Behandlung oder zur D [...] im Sinn des Abfallwirt-
schaftsgesetzes (AWG), BGBl. I Nr. 102/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 73/2018 zu verwerten, zu
beseitigen oder deponiefähig zu machen.
2.4.1. Die Kosten einer höchstens sechsmonatigen
Freistehende Nebenobjekte Dauercamper (DC-2008.18)
- freistehende Nebenobjekte - DC-2008.18
In Ergänzung zu Punkt 1. der im Vertrag vereinbarten DC-2018 gelten in der Polizze angeführte,
frei stehenden und fest verankerte Nebenobjekte wie insbesondere [...] jedoch Einfriedungen und Zelte sowie die, unter Punkt 1.1.2. der dem
Vertrag zugrunde liegenden DC-2018 angeführten Sachen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Ergänzungsdeckungen - Hausratversicherung (HE-2018)
HAUSHALT - Hausrat Ergänzungsdeckungen - HE-2018
1. Abschluss, Bestand und Ende der Hausrat Ergänzungsdeckungen:
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Bedingungen ist in jedem
Versicherungsbedingungen der Pensionszusatzversicherung gemäß § 108b Einkommenssteuergesetz - 2019 (VBPZV108B2019)
Eintritt des Versicherungsfalles hatte.
Bei arglistiger Täuschung können wir den Vertrag gemäß § 22 VersVG (siehe Anhang) auch nach
Ablauf der Dreijahresfrist, innerhalb von dreißig Jahren nach Abschluss [...] aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG):
BGBl. Nr. 2/1959 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2018
§ 5a. (1) Die Vereinbarung der elektronischen Kommunikation bedarf der ausdrücklichen
Zustimmung [...] ngsfalls oder soweit er
keinen Einfluß auf den Umfang der Leistung des Versicherers gehabt hat.
§ 22. Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über Gefahrumstände
anzufechten