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Versicherungsbedingungen der Ablebensversicherung - 2022 (VBRIS2022)
gehabt hätte.
(6) Bei arglistiger Täuschung können wir gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen des §
22 VersVG (siehe Anhang) den Versicherungsvertrag auch nach Ablauf der Dreijahresfrist,
innerhalb von [...] Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung über Gefahrenumstände
anzufechten, bleibt unberührt (§ 22 VersVG, siehe Anhang).
§ 5 Bestimmungen über Prämie (Risikoprämie, tarifliche Kosten, Gebühren und [...]
Anhang
Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) BGBl. Nr. 2/1959 idF BGBl. I Nr.
51/2018
§ 5a. (1) Die Vereinbarung der elektronischen Kommunikation bedarf der ausdrücklichen
Zustimmung
Computer/Elektronik Pauschal - ergänzende Klauseln (CS3005.19)
Isotope) auf Grund des AWG, oder des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG) in der Fassung
BGBl. I Nr. 73/2018 geboten ist.
Abfuhrkosten sind Kosten des Transportes zum Zweck der Behandlung oder zur Deponierung [...] Leistung zu
erbringen ist (Subsidiarität).
5. Einschluss Kurzschlussrisiko
Abweichend von Art. 3 Pkt. 2.2 der vereinbarten und dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Versicherung von [...] gemietete/geleaste Anlagen und Geräte
mitversichert.
7. Neuwertklausel
Abweichend von Art. 10 Pkt. 2.2 AEVB erfolgt die Ersatzleistung des Versicherers bei völliger
Zerstörung oder Verlust einer versicherten
Eigenheimversicherung ZuHaus (EH-2018)
EIGENHEIMVERSICHERUNG ZUHAUS - EH-2018
Die Eigenheimversicherung ZuHaus ist eine Bündelversicherung von 4 Versicherungsverträgen
(Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und Haftpflichtversicherung für Haus-
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung DaHeim (ABHD2018)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE HAUSHALTVERSICHERUNG DAHEIM
(ABHD2018)
Allgemeiner Teil
Auf die Sachversicherung finden die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die
Sachversicherung (ABS) in [...] Versicherungssumme; dies gilt jedoch nicht, soweit Maßnahmen auf
Weisung des Versicherers erfolgt sind.
2.2. Folgende Nebenkosten (Punkte 2.2.1. - 2.2.5.) sind insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten
und auf [...] eit ist im Einzelfall die Auskunft der Zentralanstalt
für Meteorologie und Geodynamik maßgebend.
2.2. HAGEL; Hagel ist ein wetterbedingter Niederschlag in Form von Eiskörnern.
2.3. SCHNEEDRUCK; Schneedruck
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schaden-/Unfallversicherung (Stand 01.06.2018) (AGBSU.2018)
setz 2000
VersRÄG Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2012
BGBl Bundesgesetzblatt
Stand: 1. Juni 2018