Unfallversicherung Zum Glück Jagd & Hege.
Ihr Rundum-Schutz für die Jagd.
Mit einer Vorteilsprämie von nur EUR 16,– pro Person/pro Jagdjahr können Sie den bestehenden Versicherungsumfang in der Unfall- und Rechtsschutzversicherung erweitern! Versichert gilt jene Person (Mitgliedsnummer) mit gültiger Jagdkarte mit Einzahlung der Prämie.
Durch Ihre bestehende Kollektiv-Unfallversicherung & Rechtsschutzversicherung wurde bereits ein Grundschutz abgeschlossen. Die Jagd- & Hege-Versicherung ist eine optimale Ergänzung.
Unfallversicherung
Durch den Abschluss unserer Jagd- & Hege-Versicherung verdoppeln Sie die Versicherungssummen Ihrer bestehenden Kollektiv-Unfallversicherung auf:
- Unfalltod: EUR 15.000,–
- Bezugsrecht im Todesfall: die gesetzlichen Erben
- Dauernde Unfallinvalidität: EUR 50.000,–
- Unfall-Bergungskosten: bis EUR 10.000,–
Durch die bestehende Kollektiv-Unfallversicherung über den Oö. Landesjagdverband besteht Versicherungsschutz
- bei Jagdunfällen
- bei Veranstaltungen des Oö. Landesjagdverbandes
- bei Schießveranstaltungen
- auf den direkten Wegen von und zu diesen Aktivitäten.
Rechtsschutzversicherung
Ergänzend zu Ihrer bestehenden Rechtsschutzversicherung besteht durch den Abschluss unserer Jagd- & Hege-Versicherung zusätzlich Versicherungsschutz bei
- Strafverfahren bereits im Ermittlungsverfahren gemäß Art. 19.2.3. ARB (Sublimit 5 % der VS)
- Vorsatzdelikten gemäß Art. 19.2.4. & 19.3.3.2. ARB – auch hier bereits für das strafgerichtliche Ermittlungsverfahren gemäß Art. 19.2.3. ARB – rückwirkende Kostenübernahme bei rechtskräftigem Freispruch oder endgültiger Einstellung des Verfahrens
- staatsanwaltlichen Diversionsmaßnahmen gemäß Art. 19.2.2.2. ARB (Sublimit 0,4 % der VS)
Definition Sublimit:
Ein Sublimit ist die jeweils maßgebende Höchstleistung innerhalb der Versicherungssumme in % davon.
Versicherungssumme: EUR 150.000,–
Die Erweiterung gilt für Versicherungsfälle, die sich bei der Ausübung der Jagd sowie bei Veranstaltungen des Oö. Landesjagdverbandes ereignen.
Bitte beachten Sie: Schadenfälle aus dem Betrieb und der Benützung von Kfz sind nicht mitversichert.
Versicherungsdauer
Versicherungsschutz besteht für die am Zahlschein angeführte Dauer von einem Jahr (Jagdjahr) – frühestens jedoch am Folgetag der Einzahlung.
Versicherungsbedingungen
Es gelten die Versicherungsbedingungen Ihres Grundschutzes:
- die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB2003)
- die Besonderen Bedingungen für die Kollektiv-Unfallversicherung (UKOL2003)
- die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2015.1)
Diese finden Sie unter www.versich.at/bedingungen.
Im Schadenfall
Machen Sie unverzüglich eine Schadenmeldung bei der Oberösterreichischen Versicherung und legen Sie eine Kopie des Einzahlungsbeleges bei. Unsere Schadenformulare finden Sie auf www.versich.at/service/dokumentendownload
Versicherte Person
Versichert ist jene Person deren Mitgliedsnummer am Zahlschein angeführt wurde. Die versicherte Person muss zudem im Besitz einer gültigen Jagdkarte des Oö. Landesjagdverbandes sein.
So sind Sie im Fall des Falles geschützt
Unser Produkt "Zum Glück Jagd & Hege" sichert Sie bestmöglich auch in dieser Situation ab:
Ein unglücklicher Sturz in unwegsamen Gelände während der Wildfütterung kann eine Bergung notwendig machen. Die Unfall-Bergekosten werden durch die Kollektiv-Unfallversicherung "Jagd & Hege" bis EUR 10.000,- übernommen.
Dokumente zum Produkt
Infos zum Produkt
Bedingungen
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