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Alkohol am Steuer - steigt die Versicherung aus?

21.12.2022
Fahren & Reisen
Foto: George Rudy/Shutterstock.com

Die Weihnachtsfeiertage stehen bevor und die Zahl der Alkoholunfälle nimmt damit statistisch gesehen zu. Das ergibt ein aktueller Bericht der Statistik Austria über das vergangene Jahr. „Die meisten Verunglückten bei Alkoholunfällen gab es am 23. Dezember und somit am Tag, an welchem für die meisten Personen in Österreich 2021 die Weihnachtsfeiertage begannen“, heißt es in der Straßenverkehrsunfallstatistik 2021.

Problematisch wird es für Autofahrer, die sich mit mehr als 0,49 Promille hinters Steuer setzen. Bei Führerscheinneulingen (Probeführerscheinbesitzer) schon ab 0,1 Promille. Neben den gesetzlichen Strafen drohen mitunter versicherungsrechtliche Konsequenzen.

Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) ereignen sich jährlich im Durchschnitt rund 2.300 Alkoholunfälle mit mehr als 2.900 Verletzten und 31 Getöteten. Dabei war im ersten Quartal 2022 ein trauriger Rekord zu verzeichnen: der höchste Anteil an Unfällen durch Alkohol in den letzten 30 Jahren.

Das Unfallrisiko steigt um ein Vielfaches mit jedem Promille

Schon in relativ geringen Mengen führt Alkohol dazu, dass die Konzentration sinkt, Reize langsamer verarbeitet werden und damit die Reaktionsgenauigkeit und -geschwindigkeit abnimmt. Bei 0,5 Promille ist die Unfallgefahr bereits doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand. Darüber hinaus besteht bei 1,8 Promille ein 30-faches Risiko.

Auf jeden Fall erhöht sich nach dem Konsum von Alkohol auch die Risikobereitschaft. Daher ist es ratsam, schon vor der Feier zu überlegen, wie man sicher wieder nach Hause kommt. Hat man erst einmal etwas getrunken, neigt man schneller zur Selbstüberschätzung.

Alkohol am Steuer wirkt sich auf den Versicherungsschutz aus

Konsequenzen bei Alkohol am Steuer drohen auch von Versicherungsseite. War ein Fahrer bei einem Unfall nachweislich alkoholisiert, d. h. wurde die Alkoholisierung amtlich festgestellt, sind Kaskoschäden nicht gedeckt und auch die Rechtsschutzversicherung ist zur Gänze leistungsfrei. Hier greift der Versicherungsgrundsatz, dass der Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführen darf (VersVG § 61).

Bei der Haftpflichtversicherung können Versicherungsunternehmen bei bestimmten Obliegenheitsverletzungen, wie z. B. dem Lenken in alkoholisiertem Zustand, einen Teil des geleisteten Betrages vom Versicherungsnehmer auf dem Regressweg zurückverlangen. Pro Obliegenheitsverletzung ist dieses Rückforderungsrecht mit 11.000 Euro begrenzt. Kommt eine weitere Obliegenheitsverletzung hinzu, können weitere 11.000 Euro zurückgefordert werden. Insgesamt kann die Versicherung maximal 22.000 Euro zurückfordern.

Rechtliche Konsequenzen

Eine Übersicht über Alkoholgrenzen und rechtliche Konsequenzen ist online auf www.oesterreich.gv.at abrufbar.

Vergessen Sie die üblichen Tricks

Im Hinblick auf den Abbau von Alkohol kursieren zahlreiche Gerüchte. Was immer man auch trinkt, isst oder tut, der menschliche Körper baut etwa 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol pro Stunde ab. Daran ändern auch Kaffee, Energy Drinks, „Ausschwitzen“ durch Tanzen oder Schlaf nichts. Nicht zu unterschätzen ist daher auch der Restalkohol. Nach ein paar Stunden Schlaf und einer kalten Dusche mag man sich erfrischt fühlen, dennoch kann der Alkoholgehalt im Blut immer noch deutlich über dem erlaubten Maß liegen.

Unfallursache „Ablenkung“

Noch vor Alkohol rangiert übrigens „Ablenkung“ als Unfallursache Nr. 1 in der Unfallstatistik, und hier besonders das Telefonieren. Der Gesetzgeber reagierte darauf schon 2016 mit einer  Kraftfahrzeugnovelle. Darin wurde klargestellt, dass während des Fahrens neben dem Telefonieren ohne Benutzung einer Freisprecheinrichtung auch jegliche andere Handhabung des Mobiltelefons verboten ist. Ausgenommen ist das Verwenden des Mobiltelefons als Navigationssystems, wenn dieses im Fahrzeug fix befestigt ist.

Jährliche Neuerungen im Straßenverkehr

Auch 2022 gab es neue Vorschriften und Regelungen im Straßenverkehr. Mit der 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung gibt es vor allem für den Radverkehr Einiges zu beachten.

Wie auch immer Sie unterwegs sind, ich wünsche Ihnen eine gute Fahrt.

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